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Biden kritisiert Supreme-Court-Urteil gegen positive Diskriminierung an Unis

US-Präsident Joe Biden hat das Urteil des Obersten Gerichtshofs des Landes kritisiert, das Universitäten bei der Auswahl von Studienbewerbern eine Berücksichtigung der Hautfarbe verbietet. Er sei mit der Entscheidung des Supreme Court "überhaupt nicht einverstanden", sagte Biden am Donnerstag in einer Fernsehansprache im Weißen Haus. Der Richterspruch gegen die als Affirmative Action oder positive Diskriminierung bekannte Praxis sei eine "schwere Enttäuschung" .

Der konservativ dominierte Gerichtshof habe mit seiner Entscheidung eine Abkehr von "jahrzehntelanger Rechtsprechung" vollzogen, sagte der Politiker der Demokratischen Partei. "Diese Entscheidung darf nicht das letzte Wort sein." 

Hochschulen sollten sich weiter für eine Studentenschaft mit "vielfältiger Herkunft und vielfältigen Erfahrungen, die ganz Amerika widerspiegeln" einsetzen, sagte Biden. Das sei auch nach dem Urteil des Gerichtshofs möglich. Außerdem solle das Bildungsministerium prüfen, wie für mehr Vielfalt in der Studentenschaft gesorgt werden könne. "Die Wahrheit ist, und wir alle wissen es: In Amerika gibt es immer noch Diskriminierung", sagte Biden. "Die heutige Entscheidung ändert das nicht."

Der Oberste Gerichtshof hatte Universitäten zuvor in einem historischen Urteil grundsätzlich untersagt, bei der Auswahl von Studienplatzbewerbern deren Hautfarbe zu berücksichtigen. Der Supreme Court urteilte, die Praxis verstoße gegen das in der Verfassung verankerte Gleichheitsgebot. 

Mit der Affirmative Action hatten Hochschulen über Jahrzehnte versucht, einen besseren Zugang von Minderheiten - insbesondere Afroamerikanern - sicherzustellen. Verteidiger der Praxis argumentieren, ein solches Vorgehen sei angesichts anhaltender Ungleichheiten in der Gesellschaft nach wie vor notwendig.

Während Politiker von Bidens Demokraten das Urteil des Gerichtshofs scharf kritisierten, löste es bei den konservativen Republikanern Jubel aus. Dort wird argumentiert, bei der Bewerbung für Hochschulen müsse allein die Leistung zählen.

fs/dja