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BGH-Urteil das Apple-Patent zur Entsperrung eines Touchscreens ist nichtig

Na endlich hat die Farce ein Ende. Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) hat nun endlich ein Urteil zu Apple’s Patenklage gefällt.

 

Die Patentklage ist schon etwas älter und als ich damals davon hörte, dachte ich sind die da bei Apple noch bei Trost, eine Klage wegen Benutzung einer Wischgeeste zur Entsperrung des Gerätes einzureichen?

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Tja der Leitspruch Think different scheint bei Apple ja auch in diesem Fall wohl wirklich Programm zu sein?! Anders lässt sich sonst eine Einreichung so einer Klage für mich irgendwie nicht erklären. Ich kann doch auch nicht die Automobilhersteller verklagen, weil sie vier Räder an das Auto montieren oder?

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Noch vor kurzem musste Apple bereits eine weitere Niederlage bei dem das US-Patentamt hinnehmen, welche die Design-Patente des Unternehmens für ungültig erklärte. Jetzt gibt es in Deutschland die nächste Klatsche. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat jetzt das Patent 1 964 022 von Apple für nichtig erklärt.

 

In einem kleinen Auszug aus dem Urteil des BGH steht das so:

Das Bundespatentgericht hat das Streitpatent gemäß Art. II § 6 Satz 1 Nr. 1 IntPatÜbkG* mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland für nichtig erklärt und auch die hilfsweise verteidigten beschränkten Fassungen des Patents für nicht rechtsbeständig gehalten. Der Gegenstand des Streitpatents sei nicht patentfähig (Art. 52 Abs. 1 EPÜ**), weil er nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhe (Art. 56 Satz 1 EPÜ***). Das von dem schwedischen Hersteller Neonode vertriebene Mobiltelefon N1 nehme alle Merkmale der Erfindung bis auf die Anweisung vorweg, dem Nutzer auf dem Bildschirm ein Entsperrbild anzuzeigen, das sich im Einklang mit der – als solche bekannten – Fingerbewegung auf einem vorgegebenen Pfad auf dem Bildschirm bewegt. Dieses Merkmal sei jedoch bei der Beurteilung der Patentfähigkeit nicht zu berücksichtigen, weil es kein technisches Problem löse, sondern lediglich auf die Vorstellung des Benutzers einwirke, indem es durch grafische Maßnahmen die Bedienung des Geräts vereinfache.

 

Ich hoffe man hört jetzt endlich bei Apple mit dieser Patenttrollerei auf und beruht sich wieder auf sein eigentliches Geschäft, nämlich vernünftige Smartphones zu bauen.

 

Quelle: Bundesgerichtshof

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