Im Zuge von Ermittlungen zu verbotenen Lieferungen von Elektronikbauteilen an eine russische Firma hat die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe einen Haftbefehl gegen einen Unternehmer im Saarland erwirkt. Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) erließ am Montag Haftbefehl gegen den Verdächtigen Waldemar W. wegen des Verdachts der Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz, wie der Generalbundesanwalt am Dienstag mitteilte. W. sitzt aufgrund eines vorangegangenen Haftbefehls bereits seit März in Untersuchungshaft.
Der Haftbefehl des BGH gegen den deutsch-russischen Staatsangehörigen ersetzt nun den Haftbefehl des Amtsgerichts Mannheim vom März. Die Bundesanwaltschaft zog damals die Ermittlungen gegen W. wegen der Bedeutung des Falls an sich.
Der Beschuldigte steht als Geschäftsführer zweier im Saarland ansässiger Unternehmen unter Verdacht, zwischen Januar 2020 und März 2023 Elektronikbauteile an ein russisches Unternehmen geliefert zu haben. Die russische Firma soll in der Produktion von militärischem Material - insbesondere einer von Russland im Ukraine-Krieg eingesetzten Drohne - tätig sein.
Lieferungen von Bauteilen dieser Art sind durch das Russland-Embargo der Europäischen Union verboten. Um die EU-Sanktionen zu umgehen, soll W. die Waren zunächst aus dem Ausland nach Deutschland gebracht und dann nach Russland exportiert haben. Dies geschah demnach zum Teil über ein von ihm kontrolliertes Unternehmen in Baden-Württemberg.
Die Ausfuhren liefen über vermeintliche russische Scheinfirmen, die sie an den militärischen Hersteller weiterleiteten. Nach Kriegsbeginn in der Ukraine 2022 sollen die Waren über Drittstaaten wie Dubai und Litauen nach Russland gebracht worden sein. Der Gesamtwert der illegalen Bauteile wird auf circa 715.000 Euro geschätzt.
tbh/cfm