Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung einer Mitarbeiterin eines Berliner Bürgeramts aufgehoben, die Ausländern scheinlegale Aufenthaltstitel verschafft haben soll. Das Landgericht der Hauptstadt müsse noch einmal neu über den Fall verhandeln, teilte der BGH am Dienstag in Karlsruhe mit. Es habe einen Beweisantrag der Angeklagten, einen Entlastungszeugen zu vernehmen, mit nicht tragfähiger Begründung abgelehnt. (Az. 5 StR 550/22)
Die Frau soll gegen Geld vermeintliche Aufenthaltstitel in die Reisepässe ausländischer Staatsangehöriger eingetragen haben. Das Landgericht verurteilte sie vor einem Jahr wegen des Einschleusens von Ausländern in Tateinheit mit besonders schwerer Bestechlichkeit und Urkundenfälschung in sieben Fällen zu einer Haftstrafe von viereinhalb Jahren. Ein Mitangeklagter wurde zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Auch dieses Urteil hob der BGH nun auf, der Fall muss ebenfalls neu verhandelt werden. (Az. 5 StR 39/23)
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