Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verkündet am Donnerstag (08.30 Uhr) seine Entscheidung über die Pflicht von Händlern, im Internet über Herstellergarantien zu informieren. Ein Onlinehändler für Taschenmesser hatte einen Konkurrenten verklagt, der über Amazon ein Schweizer Offiziersmesser anbot. Er verlinkte auf eine Garantie des Herstellers, ohne diese aber genauer zu erläutern. (Az. I ZR 241/19)
Der Kläger will der anderen Firma verbieten lassen, auf die Garantie hinzuweisen, ohne über den Umfang und die Verbraucherrechte aufzuklären. Das Landgericht Bochum wies die Klage ab, das Oberlandesgericht Hamm gab ihr in der Berufung aber statt. Die Erklärungen seien auch dann notwendig, wenn nicht extra mit der Garantie geworben werde, hieß es. Das beklagte Unternehmen legte Revision beim BGH ein.
by Thomas Lohnes