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BGH bestätigt Unterbringung wegen Spatenattacke vor Hamburger Synagoge

Keine Rechtsfehler in Landgerichtsurteil gegen 30-Jährigen

Neun Monate nach einem Angriff mit einem Klappspaten vor einer Hamburger Synagoge hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil des Landgerichts Hamburg bestätigt. Wie der BGH am Dienstag in Karlsruhe mitteilte, fand er keine Rechtsfehler in dem Urteil, womit es rechtskräftig wird. Das Hamburger Landgericht hatte im Februar die Unterbringung des unter religiösen Wahnvorstellungen leidenden Täters in der Psychiatrie angeordnet. (Az. 5 StR 185/21)

Am 4. Oktober 2020 hatte der heute 30-Jährige einen Besucher der Synagoge mit einem Klappspaten schwer am Kopf verletzt. Die Attacke fand während der Feierlichkeiten zum jüdischen Laubhüttenfest in der gut besuchten Synagoge statt und löste bundesweit Bestürzung aus.

Das Landgericht wertete die Tat als versuchten Totschlag. Der Täter sei allerdings schuldunfähig. Wegen eines akuten Schubs einer psychischen Erkrankung sei er nicht in der Lage gewesen, das Unrecht seines Handelns einzusehen. Der 30-Jährige zog vor den BGH, der seine Revision nun verwarf.

by MORRIS MAC MATZEN