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BGH bestätigt Haftstrafen wegen Hawala-Bankings aus Nordrhein-Westfalen

Verurteilungen von vier Angeklagten in Köln wegen sogenannten Hawala-Bankings sind rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) teilte am Donnerstag in Karlsruhe mit, dass er die Revisionen gegen Urteile des Kölner Landgerichts vom vergangenen Jahr größtenteils verworfen habe. Das Landgericht stellte fest, dass die Angeklagten sich mit anderen zusammengetan und zwischen 2018 und 2019 insgesamt 356 Millionen Euro in die Türkei transferiert hatten. (Az. 3 StR 414/22)

Bei dem in Deutschland verbotenen Hawala-Finanzsystem wechselt ausschließlich Bargeld den Besitzer. Es wird anonym gegen eine Provision transferiert. Die Angeklagten wurden in Köln des vorsätzlichen unerlaubten Erbringens von Zahlungsdiensten und der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung schuldig gesprochen, teilweise auch der Unterschlagung und in einem Fall der Geldwäsche.

Sie wurden zu Haftstrafen zwischen zweieinhalb und drei Jahren verurteilt. Der dritte Strafsenat in Karlsruhe bestätigte mit den aktuellen Entscheidungen erneut, dass eine Hawala-Organisation als kriminelle Vereinigung einzustufen sei. 

smb/cfm