Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Haftstrafen gegen drei Männer in einem Berliner Fall von Anlagenbetrug mit Millionenschaden bestätigt. Der fünfte Strafsenat in Leipzig verwarf die Revisionen, wie der BGH am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte. Das Landgericht Berlin hatte die Männer, darunter einen Notar, im August 2020 nach 268 Verhandlungstagen wegen mehrfachen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs und Urkundenfälschung zu Haftstrafen zwischen dreieinhalb und acht Jahren verurteilt. Zudem ordnete es die Einziehung von rund 46 Millionen Euro Taterträgen an.
Nach Ansicht des Gerichts hatten sich die drei Männer zu einer Bande zusammengeschlossen, um reiche Privat- und Geschäftskunden aus dem In- und Ausland mit vermeintlich hoch rentablen Finanzgeschäften zur Zahlung hoher Geldbeträge zu bewegen. Damit erschlossen sich die Männer eine fortlaufende Einnahmequelle für die Finanzierung ihres Lebensstandards. Die betroffenen Kunden zahlten zwischen einer und 50 Millionen Dollar ein. Sie wähnten ihr Geld wegen der Einbindung eines anwaltlichen Treuhänders sicher.
ald/cfm