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Bewährungsstrafen nach tödlichem Teileinsturz von Autobahnbrücke in Bayern

Knapp sieben Jahre nach dem Teileinsturz einer noch im Bau befindlichen Autobahnbrücke in Bayern mit einem Toten und 14 Verletzten hat das Landgericht Schweinfurt am Mittwoch zwei Angeklagte wegen fahrlässiger Tötung und und fahrlässiger Körperverletzung zu Bewährungsstrafen verurteilt. Ein dritter Angeklagter wurde freigesprochen, wie ein Gerichtssprecher sagte. Die beiden verurteilten Ingenieure erhielten anderthalb Jahre beziehungsweise neun Monate Haft auf Bewährung.

Das Unglück hatte sich im Juni 2016 bei Betonierungsarbeiten während der Erneuerung der Talbrücke von Schraudenbach ereignet, über welche die Autobahn 7 führt. Das Traggerüst der unfertigen Brücke brach ein, ein Arbeiter kam dabei ums Leben. 14 weitere Arbeiter wurden teils lebensgefährlich verletzt.

Die Angeklagten im Alter zwischen 49 bis 65 Jahren waren für die Berechnung der Statik beziehungsweise die Überprüfung der Berechnungen zuständig, sollen dies aber nicht sorgfältig getan zu haben. Gegen drei Angeklagte wurde bereits 2019 ein Prozess eröffnet.

Dieser wurde aber nach wenigen Verhandlungstagen ausgesetzt, so dass die Sache erneut verhandelt werden musste. Weitere Ermittlungen führten inzwischen dazu, dass ein vierter Beschuldigter angeklagt wurde und sich ebenfalls vor Gericht verantworten muss.

ald/cfm