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Bewährungsstrafen in Prozess um Attacke auf Roma-Lager in Baden-Württemberg

Landgericht Ulm sieht fremdenfeindliche und antiziganistische Motive

Im Prozess um die Attacke auf ein Roma-Lager im baden-württembergischen Dellmensingen hat das Landgericht Ulm fünf junge Männer wegen insgesamt 45 Fällen von Nötigung zu Bewährungsstrafen zwischen zehn Monaten sowie einem Jahr und vier Monaten verurteilt. Die jungen Männer hätten die Taten aus rassistischen, fremdenfeindlichen und antiziganistischen Motiven begangen, befand das Gericht am Mittwoch. "Sie wollten ein Klima von Angst und Schrecken schaffen, um die Roma-Familie zu vertreiben."

Die jungen Männern - zur Tatzeit zwischen 17 und 20 Jahre alt - waren wegen gemeinschaftlichen versuchten Mordes und Brandstiftung angeklagt. Sie sollen im Mai 2019 nachts von einem Auto aus eine Wachsfackel in Richtung eines Wohnwagens geworfen haben, in dem zwei Personen schliefen. Nur durch Zufall verfehlte die Fackel ihr Ziel und konnte keinen Schaden anrichten.

Das Gericht folgte der Einschätzung eines Gutachters, der den Fackelwurf nicht als potenziell lebensbedrohlich ansah, und machte im Verfahrensverlauf deutlich, den Mordvorwurf fallen zu lassen. Im Verfahren legten die Jugendlichen ein Geständnis ab und räumten fremdenfeindliche Motive für ihre Tat ein. Die Staatsanwaltschaft beantragte Haftstrafen ohne Bewährung.

Der Anwalt der geschädigten Frau, die sich zur Tatzeit mit einem Kind in dem angegriffenen Wohnwagen befunden hatte, forderte hingegen Bewährungsstrafen. Seine Mandantin glaube nicht daran, dass das Gefängnis aus den Angeklagten bessere Menschen mache, sagte er. Das Gericht ging schließlich davon aus, dass bei vier der Angeklagten weiterhin schädliche Neigungen vorhanden seien.

by INA FASSBENDER