Das Landgericht Paderborn hat zwei Angeklagte wegen Steuerhinterziehung beim Verkauf von medizinischen Masken und Coronaschnelltests zu Bewährungsstrafen verurteilt. Die Angeklagten im Alter von 30 und 35 Jahren erhielten zwischen ein Jahr und drei Monate sowie eineinhalb Jahren auf Bewährung, wie ein Gerichtssprecher am Montag sagte. Den beiden Angeklagten wurde Steuerhinterziehung in Millionenhöhe vorgeworfen.
Laut der Anklage sollen die beiden Unternehmer während der Coronapandemie medizinische Masken und Schnelltests importiert und vertrieben haben. Für ihre kurzfristigen Einfuhren fanden sie demnach zwei Hauptabnehmer. Die Finanzbehörden bekamen nach Abgabe ihrer Umsatzsteuervoranmeldungen von Juli 2020 bis Juni 2021 Zweifel an der vollständigen Versteuerung der Umsätze.
Nach Anordnung einer Sonderprüfung seien berichtigte Voranmeldungen eingereicht worden, hieß es. Der Steuerschaden soll sich auf rund neun Millionen Euro belaufen. Nach Gerichtsangaben wurde dieser bereits vollständig ausgeglichen.
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