Das Landgericht im niedersächsischen Oldenburg hat einen Bestatter wegen der Beisetzung einer falsch befüllten Urne in einem Berufungsprozess zu einer Geldstrafe in Höhe von 2800 Euro verurteilt. 400 Euro davon gelten wegen einer langen Verfahrensdauer bereits als vollstreckt, wie eine Gerichtssprecherin am Dienstag sagte. Das Gericht sah demnach den Vorwurf der Anstiftung zur Störung der Totenruhe als erfüllt an.
Da die Asche nicht rechtzeitig vor der Beisetzung vom Krematorium zurückgekommen war, hatte der Mann eine Kollegin dazu gedrängt, eine Urne mit Sand oder anderer Asche zu füllen. In drei weiteren angeklagten Fällen der Beihilfe zur Störung der Totenruhe wurde der Mann freigesprochen. Die Vorwürfe konnten der Gerichtssprecherin zufolge in der Verhandlung nicht bewiesen werden. Wer in diesen Fällen falsche Asche in die Urnen eingefüllt hatte, blieb ungeklärt.
Im August 2021 hatte das Amtsgericht Westerstede den Mann wegen Anstiftung zur Störung der Totenruhe und Beihilfe dazu in insgesamt vier Fällen zwischen 2016 und 2019 zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Beide Seiten legten gegen das Urteil Berufung ein.
ald/cfm