Der Bundestag hat am Donnerstag zum ersten Mal über Änderungen im Gesetz über den Bundesnachrichtendienst (BND) beraten. Die Bundesregierung will nach dem Spionage-Fall vom vergangenen Jahr, als ein BND-Mitarbeiter wegen mutmaßlicher Informationsweitergabe an Russland festgenommen wurde, den Nachrichtendienst besser gegen Spionage absichern. Der Gesetzentwurf der Ampel-Koalition soll nun in den entsprechenden Bundestagsausschüssen weiter beraten werden.
Ziel sei es, geheime Informationen "stärker vor den Gefahren fremder Kenntnisnahme zu schützen" und Informationsabflüsse zu verhindern, heißt es in dem Entwurf. Innerhalb der Dienststellen des BND soll es dazu - besonders an den Ein- und Ausgängen - "verdachtsunabhängige Kontrollen von Personen, Taschen und Fahrzeugen sowie von mitgeführten Gegenständen" geben.
Bei einem Verdacht könnten zudem auch private Geräte wie Smartphones kontrolliert werden. "Mögliche Spionagetätigkeiten anderer Nachrichtendienste sollen durch die Kontrollen frühzeitig erkannt werden", heißt es dazu im Gesetzentwurf.
Zusätzlich werden durch die Reform des BND-Gesetzes Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt. Nachrichtendienste sollen demnach personenbezogene Daten nicht mehr so leicht an Polizeien und Staatsanwaltschaften weitergeben können wie bisher. Das Gericht hatte dies im September 2022 mit Bezug auf den Verfassungsschutz für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. Das betrifft jedoch auch den BND, weshalb die Datenübermittlung nun vom Bundesverfassungsschutzgesetz entkoppelt und grundlegend geregelt wird.
awe/cha