79114:

Beschlossen! Kein Geld mehr für Ungeimpfte! Knallharter Beschluss der Bundesländer

In den letzten Wochen hatten einige Bundesländer (wie z.B. NRW und Rheinland-Pfalz) bereits geplant im Fall einer notwendigen Quarantäne von Ungeimpften kein Krankengeld mehr zu zahlen. Doch nun wird diese Maßnahme wohl von allen Bundesländern in ganz Deutschland umgesetzt werden. Wer eine behördlich angeordnete Quarantäne antreten muss und noch nicht geimpft ist, bekommt keine Entschädigung von den Bundesländern. Und auch der Arbeitgeber muss in dieser Zeit nicht für den Arbeitnehmer zahlen.

Knallharte Entscheidung – Ungeimpfte bekommen künftig bei Quarantäne kein Krankengeld mehr

Für diese Maßnahme haben sich die Gesundheitsminister von Bund und Ländern am Mittwoch eingesetzt. Eine Einigung über diese Maßnahme war schon im Vorfeld der Sitzung getroffen worden. Diese Regelung, die ebenfalls dazu dienen soll, dass sich die Impfskeptiker impfen lassen, soll ab dem 11. Oktober dieses Jahres in Kraft treten! Ab dem selben Datum werden dann auch die bisher kostenlosen Corona-Tests kostenpflichtig werden. Auch hier begründen die Minister ihre Entscheidung damit, dass genügend Impfstoff vorhanden sei, damit jeder Impfwillige sich gegen das Virus impfen und somit schützen kann. Wer also zukünftig ungeimpft in Quarantäne muss, trägt die volle Verantwortung für sein Handeln und hat dementsprechend auch keinen Anspruch auf Entschädigung des Staates. Bisher sei diese Möglichkeit vor allem wegen mangelndem Impfstoff ausgesetzt worden. Doch dies ist jetzt kein Argument mehr. Von der Maßnahme sollen lediglich Menschen ausgenommen bleiben, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können.

Wörtlich beschließen die Gesundheitsminister folgende Punkte

● „Personen, für die eine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission vorliegt, sollten als Kontaktpersonen oder Reiserückkehrer aus Risikogebieten aufgrund dieser flächendeckenden Verfügbarkeit von Impfangeboten zukünftig keine Entschädigung auf Kosten der Allgemeinheit mehr erhalten, wenn im Falle eines Tätigkeitsverbots bzw. einer Quarantäneanordnung kein vollständiger Impfschutz vorliegt.“ Zusätzlich wird in dem Beschluss verankert, dass für vollständig geimpfte Menschen grundsätzlich keine Pflicht zur Quarantäne mehr gelte. Die Entscheidung wird mit dem jetzt ausreichend zur Verfügung stehenden Impfstoff begründet. Weiter heißt es wörtlich: ● „Die Länder werden spätestens ab dem 11. Oktober 2021 denjenigen Personen keine Entschädigungsleistungen gemäß § 56 Absatz 1 IfSG mehr gewähren, die als Kontaktpersonen oder als Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet bei einem wegen COVID-19 behördlich angeordneten Tätigkeitsverbot oder behördlich angeordneter Absonderung keinen vollständigen Impfschutz mit einem auf der Internetseite des Paul-Ehrlich-Instituts gelisteten Impfstoff gegen COVID-19 vorweisen können, obwohl für sie eine öffentliche Empfehlung für eine Schutzimpfung nach § 20 Absatz 3 IfSG vorliegt.“ Hier wird also das Datum zum Start dieser sicherlich bei ungeimpften Personen ziemlich unpopulären Maßnahme festgelegt. Lediglich Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können, sollen von der Maßnahmen ausgeschlossen werden.

Beliebteste Artikel Aktuell: