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Berliner Polizist schießt eigenem Bruder (15) in den Hals! Schrecklicher Vorfall mit Dienstwaffe

Berlin – Ein junger Polizist hat gegen strenge Vorschriften im Umgang mit Dienstwaffen verstoßen, was zu einer schweren Verletzung seines Bruders geführt hat. Der Vorfall ereignete sich gegen 20.45 Uhr in der Wohnung des 22-jährigen Beamten am Wermuthweg in der Gropiusstadt – der 15-jährige Bruder ist schwer verletzt! Was ist geschehen?

Polizei schießt versehentlich auf jüngeren Bruder

Berichten zufolge wollte der Polizist seinem 15-jährigen Bruder seine Pistole zeigen. Dabei löste sich ein Schuss, der den Jugendlichen im Hals traf. Sofort alarmierte Rettungskräfte versorgten die stark blutende Wunde und brachten den Verletzten ins Krankenhaus. Glücklicherweise soll sich sein Zustand stabilisiert haben, und es besteht keine Lebensgefahr. Gegen den 22-jährige Polizist wird nun ein Ermittlungsverfahren wegen “fahrlässiger Körperverletzung” geführt. Außerdem wurde auch ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet.

Umgang mit Dienstwaffen ist durch viele Vorschriften geregelt

Es ist für Polizisten vorgeschrieben, ihre Waffen im Dienst durchgeladen zu tragen, jedoch dürfen sie ohne berechtigten Grund nicht auf Personen gerichtet werden. Seit einem Zwischenfall in Berlin im Jahr 2015 dürfen Dienstwaffen privat nicht mehr geführt werden, mit Ausnahme des Weges zum bzw. vom Dienst. In Privaträumen müssen Dienstwaffen beispielsweise in einem Safe oder Wandschrank gelagert werden, wobei Waffe und Munition getrennt voneinander aufbewahrt werden müssen.

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