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Berliner Kammergericht verurteilt zwei IS-Mitglieder zu langen Haftstrafen

Prozess gegen Vater und Sohn aus Irak geht nach 164 Verhandlungstagen zu Ende

Das Berliner Kammergericht hat am Freitag zwei Mitglieder der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) aus dem Irak wegen Kriegsverbrechen und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu langen Haftstrafen verurteilt. Damit ging der seit Ende 2018 laufende Prozess nach 164 Verhandlungstagen zu Ende.

Die Richter verhängten gegen den 45-jährigen Raad A. wegen Kriegsverbrechen gegen Menschen in Tateinheit mit Mord sowie Mitgliedschaft in einer ausländischen Terrorvereinigung eine lebenslange Haftstrafe. Sein Sohn Abbas R. erhielt wegen Kriegsverbrechen “durch eine in schwerwiegender Weise entwürdigende und erniedrigende Behandlung” gegen Menschen, Mitgliedschaft in einer Terrororganisation und Beihilfe zum Mord eine Jugendstrafe von insgesamt fünf Jahren und zehn Monaten.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich die Angeklagten im Sommer 2014 in ihrer Heimatstadt Mossul dem IS angeschlossen und im Oktober desselben Jahres an einer öffentlichen Hinrichtung eines IS-Gefangenen beteiligt hatten. A. soll den Gefangenen bewacht, R. ihn vor der Kamera bespuckt und beschimpft haben. Auf einem IS-Propagandavideo von der Hinrichtung seien die beiden Angeklagten zu identifizieren gewesen.

Der Vorsitzende Richter erklärte außerdem, dass 40 Zeugen, 20 davon aus dem Irak, über 22 Verhandlungstage gehört worden seien. Diese intensive Befragung habe die Richter in ihrer Ansicht bestärkt, dass A. und R. an der Hinrichtung beteiligt gewesen seien. So sagten Zeugen unter anderem aus, R. habe ihnen gegenüber angegeben, “stolz auf die Hinrichtung” zu sein.

In der Urteilsbegründung wies der Vorsitzende Richter darauf hin, dass beide sich nicht mit der radikalreligiösen Ideologie des IS identifiziert hätten, sondern ihnen vielmehr nach Einzug des IS im Sommer 2014 in Mossul der Anschluss an die Miliz “opportun schien, um von den neuen Machthabern zu profitieren”. Während der Urteilsverlesung erhoben sich A. und R. von ihren Plätzen, schrien und beschimpften den Vorsitzenden Richter, so dass dieser die Verhandlung unterbrach.

Der Prozess ging am Freitag nach 164 Verhandlungstagen zu Ende. Verhandelt wurde eine Tat, die sich nicht in Deutschland, sondern im Irak abgespielt hatte. “Es war auch für den Senat in vielerlei Hinsicht etwas Besonderes”, sagte der Vorsitzende Richter dazu. Er wies auch daraufhin, dass viele Zeugen Angst vor den Verurteilten gehabt hätten und dass es zudem Drohungen aus dem Umfeld von A. und R. gegen Zeugen gegeben habe.

Zuletzt war der Prozess wegen eines zusätzlichen Beweisantrags der Verteidigung noch einmal unterbrochen worden. Ein Verteidiger hatte gefordert, zusätzliche Zeugen anzuhören. Das Gericht lehnte die Ladung und Vernehmung dieser in Mossul lebenden Zeugen am Freitag ab. Auch ein daraufhin gestellter Antrag der Verteidigung, die Verhandlung für eine Woche zu unterbrechen, wurde abgelehnt. Stattdessen fiel das Urteil.

Dieses ist allerdings noch nicht rechtskräftig, es kann Revision eingelegt werden. Zunächst bleiben die beiden Verurteilten aufgrund einer als wahrscheinlich erachteten Fluchtgefahr in Untersuchungshaft. Die Bundesanwaltschaft hatte im Prozess für A. lebenslange Haft und für R. eine Jugendstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten gefordert, die Verteidigung Freisprüche.

by Von Alexander WENZEL

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