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Berliner Kammergericht verurteilt zwei IS-Mitglieder zu langen Haftstrafen

Prozess gegen Vater und Sohn aus Irak geht nach 164 Verhandlungstagen zu Ende

Das Berliner Kammergericht hat am Freitag zwei Mitglieder der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) aus dem Irak zu langen Haftstrafen verurteilt. Wegen Kriegsverbrechen gegen Menschen in Tateinheit mit Mord sowie Mitgliedschaft in einer ausländischen Terrorvereinigung verhängten die Richter gegen den 45-jährigen Raad A. eine lebenslange Haftstrafe. Sein Sohn Abbas R. erhielt wegen Kriegsverbrechen "durch eine in schwerwiegender Weise entwürdigende und erniedrigende Behandlung" gegen Menschen, Mitgliedschaft in einer Terrororganisation und Beihilfe zum Mord eine Jugendstrafe von insgesamt fünf Jahren und zehn Monaten.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich die Angeklagten im Sommer 2014 in ihrer Heimatstadt Mossul dem IS angeschlossen und im Oktober desselben Jahres an einer öffentlichen Hinrichtung eines IS-Gefangenen beteiligt hatten. A. soll den Gefangenen bewacht, R. ihn vor der Kamera bespuckt und beschimpft haben.

In seiner Urteilsbegründung wies der Vorsitzende Richter darauf hin, dass beide sich nicht mit der radikalreligiösen Ideologie des IS identifiziert hätten, sondern ihnen vielmehr nach Einzug des IS im Sommer 2014 in Mossul der Anschluss an die Miliz "opportun schien, um von den neuen Machthabern zu profitieren".

Der seit Ende 2018 laufende Prozess ging am Freitag nach 164 Verhandlungstagen zu Ende. "Es war auch für den Senat in vielerlei Hinsicht etwas Besonderes", sagte der Vorsitzende Richter dazu. Zuletzt war der Prozess wegen eines zusätzlichen Beweisantrags der Verteidigung noch einmal unterbrochen worden.

Ein Verteidiger hatte gefordert, zusätzliche Zeugen anzuhören. Das Gericht lehnte die Ladung und Vernehmung dieser in Mossul lebenden Zeugen am Freitag ab. Auch ein daraufhin gestellter Antrag der Verteidigung, die Verhandlung für eine Woche zu unterbrechen, wurde abgelehnt. Stattdessen fiel das Urteil.

Dieses ist allerdings noch nicht rechtskräftig, es kann Revision eingelegt werden. Zunächst bleiben die beiden Verurteilten in Untersuchungshaft. Die Bundesanwaltschaft hatte im Prozess für A. lebenslange Haft und für R. eine Jugendstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten gefordert, die Verteidigung Freisprüche.

by INA FASSBENDER