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Berliner Filmemacher wegen Millionenbetrugs zu vier Jahren Haft verurteilt

Falsche Mahnung an libysches Unternehmen

Ein Berliner Filmemacher, der zusammen mit einem Rechtsanwalt ein libysches Unternehmen mittels einer falschen Mahnung und eines Vollstreckungsbescheids um mehrere Millionen betrogen haben soll, ist zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Der Rechtsanwalt wurde nach Gerichtsangaben vom Montag zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Das Strafmaß war bereits am Freitag verkündet worden, am Montag wurde die Urteilsverkündung fortgesetzt.

Der Rechtsanwalt soll im Mai 2011 inmitten der Aufstände in Libyen und einige Monate vor dem Tod von Machthaber Muammar al-Gaddafi im Namen eines Architekturbüros einen Mahnbescheid und später einen Vollstreckungsbescheid gegen ein libysches Unternehmen beantragt haben. Das Architekturbüro soll diesen Auftrag allerdings gar nicht erteilt haben.

Der Rechtsanwalt soll dann Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen eingeleitet und so einige Millionen Dollar erhalten haben, die er absprachegemäß aber nicht dem Architekturbüro, sondern dem Filmemacher und dessen Firma weiterleitete. Beide wurden des Computerbetrugs schuldig gesprochen. Etwa zwölf Millionen Euro werden gesamtschuldnerisch eingezogen.

Mehrere Prozessanläufe waren zunächst gescheitert, weil sich der Filmemacher, der inzwischen in Malta lebte, mit ärztlichen Attesten entschuldigen ließ. Das Gericht kam jedoch zu der Auffassung, dass er sich so dem Verfahren entziehen wollte, und erließ im November 2019 einen Haftbefehl. Im August 2020 wurde er in Malta festgenommen und nach Deutschland gebracht.

by INA FASSBENDER