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Bericht: Bundesagentur hält Zeitplan zu Kindergrundsicherung für nicht umsetzbar

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hält den Zeitplan der Bundesregierung für die Einführung der Kindergrundsicherung für nicht umsetzbar. Die Behörde schließe ein Inkrafttreten der Reform zum 1. Januar 2025 kategorisch aus und schlage stattdessen eine schrittweise Einführung erst ab 1. Juli 2025 vor: Dies geht aus der Stellungnahme der Behörde für die Expertenanhörung zur Kindergrundsicherung im Bundestag am kommenden Montag hervor, aus der die "Rheinische Post" am Mittwoch zitierte.

Der von der Regierung anvisierte Einführungstermin am 1.Januar 2025 sei "für die BA aus finanziellen, organisatorischen, infrastrukturellen und personellen Gründen nicht mehr zu realisieren", heißt es dem Bericht zufolge in der Stellungnahme der BA. "Aufgrund der vielen organisatorischen und inhaltlichen Fragen, die die Kabinettsvorlage noch immer offen lässt, sowie der umfangreichen erforderlichen IT-Anpassungen kann die Zeitschiene zur Umsetzung nur grob bestimmt werden."

Erst nach einer Präzisierung des Gesetzestextes könne "die konkrete Umsetzungsplanung" erfolgen. Ein weiterer Grund für die Verzögerung sei nie Notwendigkeit, Personal für die Einführung im Umfang von 5355 Vollzeitstellen zu rekrutieren und zu qualifizieren. Die BA schlug daher einen schrittweisen Einstieg in die Kindergrundsicherung ab Mitte 2025 vor. 

Sie mahnte die Bundestagsparteien zudem, Regelungslücken im Gesetzentwurf von Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) zu schließen. Unklar sei etwa, "in welcher Intensität und mit welcher Verbindlichkeit" die jungen Menschen, die aufgrund eines eigenen Anspruchs auf Kindergrundsicherung keinen Anspruch mehr auf Bürgergeld haben, künftig betreut werden sollten. Dies betreffe rund 400.000 Menschen. 

"Ohne die Konkretisierung kann die BA keine Erfüllungsaufwände für die Betreuung und Vermittlung der jungen Menschen beziffern", warnte die Behörde laut "Rheinischer Post".

Die Kindergrundsicherung soll nach Willen der Bundesregierung ab 2025 wesentliche Familienleistungen bündeln und leichter zugänglich machen. Am Donnerstag soll der Gesetzentwurf im Bundestag beraten werden.

pw/mt