Die Moderatorin, die mit Geld aus dem Rundfunkbeitrag bezahlt wird, den Haushalte in Deutschland verbindlich zahlen müssen, teilte am Montag einen Beschluss des Amtsgerichts Germersheim auf Twitter mit. Laut diesem Beschluss muss ein Angeklagter 900 Euro wegen Beleidigung zahlen. Hayali, bekannt aus dem Morgenmagazin und heute-journal, schrieb dazu, dass sie “eine Schmerzgrenze” habe und “einen guten Anwalt”.
Ein Nutzer kommentierte daraufhin: “Es ist bekannt, dass Sie auch bei Widerspruch schnell blocken.” Hayali antwortete: “Nö, aber bei ‘Zwangsgebühr’ etc. sind Sie tatsächlich schnell raus.”
Auf Anfrage der BILD verwies das ZDF lediglich auf einen weiteren Tweet von Hayali. Darin erklärt sie ihr Verhalten und schreibt: “Warum ich beim Wort ‘Zwangsgebühr’ schnell blocke: 1. bin ich die falsche Ansprechpartnerin (finde richtig, dass es einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk gibt, Reformen wären gut) 2. meist spielt dieses ‘Argument’ bei Diskussionen über Thema XY keine Rolle (whataboutism).”
Der Skandal um die zurückgetretene ARD-Chefin bringt den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ins Wanken! Twitter-Nutzer, die blockiert wurden – auch solche, die Rundfunkgebühren zahlen – können keine Beiträge der ZDF-Moderatorin mehr lesen und somit auch keine Beiträge von Hayali kommentieren. Widerspruch auf Twitter ist unmöglich… ► Haushalte müssen monatlich 18,36 Euro für ARD, ZDF und Deutschlandfunk (öffentlicher-rechtlicher Rundfunk) bezahlen.