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Belgien bekommt plötzlich neue Prinzessin! Uneheliche Tochter, Gerichtsurteil überrascht!

Nach einem Gerichtsurteil in einem Vaterschaftsstreit hat das belgische Königshaus nun offziell Familienzuwachs bekommen. Ab sofort wird die Künstlerin Delphine Boël (52) als Tochter des ehemaligen belgischen Königs Albert II. anerkannt. Dies hat auch Auswirkung auf den Rest ihrer Familie, denn nicht nur Delphine selbst kommt nun in den Genuss eines Adelstitels, sondern auch ihre beiden Kinder Joséphine und Oscar. die zuküftig ebenfalls die Titel Prinz und Prinzessin tragen.

Nach Vaterschaftsstreit: Belgien bekommt neue Prinzessin

Unverhoffter Familienzuwachs für die belgische Königsfamilie! Von heute auf morgen erhält das belgische Königshaus zwei neue Prinzessinnen und einen weiteren Prinzen. Und dieser zahlreiche Familienzuwachs hat mit dem Ausgang eines Gerichtsverfahren zu tun. Denn dort wurde nun festgestellt, dass die Künstlerin Delphine Boël eine leibliche Tochter des ehemaligen belgischen Königs Albert II. ist.

Nach einem jahrelangen Streit um die Vaterschaft des früheren Königs hatte die Künstlerin nun einen Sieg vor Gericht errungen. Ab sofort wird aus Delphine Boël also Prinzessin Delphine von Sachsen-Coburg-Gotha. Auch ihre beiden leiblichen Kinder erhalten ab sofort die Adelstitel Prinz und Prinzessin.

Nach jahrelangen Rechtsstreit – Vaterschaft des ehemaligen Königs ohne Zweifel bestätigt

Schon seit Jahren hatte die Künstlerin behauptet, Tochter des ehenmaligen Königs Albert II. gewesen zu sein. Ihre Mutter sei über viele Jahre in der Zeit zwischen 1966 bis 1984 die Geliebte von Albert II. gewesen, der offiziell seit 1959 mit Paola Ruffo di Calabria (83) verheiratet ist. Der ehemalige König hatte sowohl die Vaterschaft als auch die Affäre immer bestritten. Doch im Januar hatte Albert II. dann eigelenkt und sich bereit erklärt einem Vaterschaftstest zu unterziehen. Die Ergebnisse liegen nun vor und sollen ohne Zweifel bestätigen, dass Delphine tatsächlich seine leibliche Tochter ist. Eigentlich wollte das Berufungsgericht seine Entscheidung erst am 29. Oktober bekannt geben, doch nun hat sich das Gericht bereits am Donnerstag zu diesem medienwirksamen Fall geäussert.

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