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Behördenversagen? Verstorbene erhalten Einladung zur Corona-Impfung – Angehörige fassunglos

Schwere Panne bei den Berliner Behörden! Wie jetzt bekannt wird, sind in der Bundeshauptstadt offenbar Einladungen zur Corona-Impfungen an bereits verstorbene Personen verschickt worden. Während deren Angehörige fassunglos sind und sich verhöhnt vorkommen, begründet die Berliner Gesundheitsverwaltung diesen Fehler mit der Verzögerung bei der Aktualisierung des Melderegisters.

In Berlin wurden Einladungen zur Corona-Impfung an Tote verschickt

Aktuell ist Berlin eine der am stärksten von der Corona-Pandemie betroffene Stadt von Deutschland. Kein Wunder also, dass viele Berliner Senioren bereits darauf hoffen endlich ihre Einladung für die ansteheneden Corona-Impfungen zu erhalten. Doch manchmal verursachen diese Einladung auch ziemlichen Ärger. Nämlich dann, wenn die Empfänger der Einladung bereits ausgerechnet am Coronavirus verstorben sind. Die Zeitung “Tagesspiegel” hat offenbar bereits über mindestens zwei dieser unglücklichen Fälle berichtet. Der in Alt-Tempelhof lebende Wolfgang W. hatte sich bei einem Krankenhausaufenthalt mit dem heimtückischen Coronavirus infiziert und war am 11. Dezember verstorben. Seine Impf-Einladung wurde ihm am 6. Januar an seine letzte Meldeadresse zugestellt. Offenbar kein Einzelfall, denn auch ein Mann aus Steglitz hatte sich nach einem Sturz im November in einem Krankenhaus mit dem Virus angesteckt und war am 30. November verstorben. Auch ihm wurde 5. Januar eine Impf-Einladung zugestellt.

Angehörige der Toten sind sauer

Kein Wunder, dass die Angehörigen der Todesopfer sauer über dieses Mißgeschick sind und sogar von Verhöhnung der Todesopfer sprechen. In dem Schreiben an die Verstorbenen steht wörtlich:

“Bitte achten Sie auf Ihre Gesundheit und nutzen Sie die Chance, sich mit der Impfung vor einer Covid-19-Erkrankung zu schützen.“ Auf Nachfrage der “Bild”-Zeitung zu diesen Vorfällen antwortete der Sprecher der Berliner Gesundheitsverwaltung, Moritz Quiske: “Die Daten, um die Menschen anzuschreiben, werden dem Melderegister und nicht dem Personenstandsregister entnommen. Im Falle von Verstorbenen kann die Meldung über das Standesamt zum Melderegister nach unserer Kenntnis eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen“. Bleibt zu hoffen, dass nicht noch viel mehr Menschen eine Einladung erhalten haben, die bereits dem Virus zum Opfer gefallen sind.

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