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Beherbergungsverbot an der Ostsee – Jagd auf Menschen aus Risikogebieten!

Zuletzt hatten sich mehrere Regionen wegen der steigenden Coronazahlen entschlossen ein Beherbergungsverbot für Menschen aus Corrona-Risikogebieten einzuführen. Auch an der Ostsee sorgt eine solches Beherbergungsverbot während der Herbstferien für Aufregung, denn schließlich erwartet man dort auch tausende Menschen aus Berlin und Umgebung. Leider ist die Bundeshauptstadt aber im Moment einer der Corona-Hotspots in Deutschland.

Beherbergungsverbot für Gäste aus Risikogebieten

Für die beliebten Ferienorte an der Ostsee gilt ab sofort ein Beherbergungsverbot für Menschen aus Corona-Risikogebieten. Und dazu gehören im Augenblick auch Besucher aus der deutschen Bundeshauptstadt und ihrer Umgebung. Die Gäste von dort dürfen allerdings nicht beherbergt werden, es sei denn sie können einen negativen Corona-Test nachweisen und sind dazu bereit sich strengen Regeln unterzuordnen. Sowohl in Schleswig-Holstein als auch in Mecklenburg-Vorpommern sollen die behördlichen Vorgaben kontrolliert werden. Zwar sollen an den Landesgrenzen selbst keine Kontrollen stattfinden, doch in den jeweiligen Unterkünften der Feriengäste sollen die jeweiligen Angestellten die Gäste überprüfen.

Dort sei man dann dafür verantwortlich zu prüfen, ob die Feriengäste aus Risikogebieten einen negativen Corona-Test vorweisen können. Außerdem sei man verpflichtet sicherzustellen, dass gewisse Maßnahmen zur Quarantäne eingehalten werden. Für alle Menschen aus Gegenden, wo 50 Infektionen mit Corona pro 100.000 Einwohner in sieben Tage überschritten sind gilt: Tagesbesuche an der Ostsee sind nicht erlaubt. Wer eine Unterkunft bucht, muss bei Ankunft dort einen negativen Virus-Test vorweisen, der innerhalb der letzten 48 Stunden vorgenommen wurde.

Hoteliers an der Ostsee möchten nicht auf Feriengäste verzichten

Doch natürlich will man an der Ostsee aber auch nicht auf Touristen verzichten. Doch dies dürfte schwierig sein, wenn die Landesverordnung vorschreibt, dass sich die Feriengäste aus Risikogebieten einer 14-tägigen Quarantäne unterziehen müssen. Diese Wartezeit kann vom örtlichen Gesundheitsamt verkürzt werden, wenn die Gäste einen zweiten Test 5 bis 7 Tagen nach der Ankunft auf eigene Kosten vornehmen lassen und dieser ebenfalls negativ ausfällt. Doch wer will bei diesen strengen Regeln noch Urlaub machen? Kein Wunder, dass die Tourismusbranche und der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) skeptisch sind. Sie befürchten, dass viele Menschen von diesen Maßnahmen abgeschreckt werden und deshalb ganz auf einen Herbsturlaub verzichten. Lars Schwarz, Präsident des Dehoga-Landesverbandes, kritisiert die harten Vorkehrungen: “In traditionellen Reisezielen wie Usedom und Rügen kommen aktuell 30 bis 40 Prozent der Buchungen aus der Bundeshauptstadt. Wenn die Corona-Ampel dort auf Rot gestellt wird, weiß ich nicht, wie die Hoteliers bei uns die geltende Corona-Quarantäneverordnung umsetzen sollen.“ Schwarz fordert deshalb bundesweit einheitliche Regeln für den Umgang mit Touristen aus Deutschland.

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