Das Bayerische Oberste Landesgericht hat ein Urteil gegen einen Klimaaktivisten der Gruppe Letzte Generation wegen Nötigung bestätigt. Das Verhalten des Aktivisten sei als strafbare Nötigung zu werten, teilte das Gericht am Freitag mit. Es verwarf damit die Revision des Aktivisten. (Az.: 205 StRR 63/23)
Am 4. Februar 2022 hatte dieser sich an einer zentralen Verkehrsachse in München mit Sekundenkleber auf der Fahrbahn festgeklebt. Das Amtsgericht München verwarnte den Heranwachsenden im September wegen Nötigung. Er habe zusammen mit anderen eine große Zahl von Autofahrern an der Weiterfahrt gehindert oder sie zum Umfahren der blockierten Straße gezwungen, hieß es zur Begründung.
Die Richter der höheren Instanz bestätigten diese Ansicht nun. Die Tat sei nicht durch das Widerstandsrecht gerechtfertigt, erklärten sie. Dieses setze voraus, dass die verfassungsmäßige Ordnung durch den Staat nicht mehr ausreichend geschützt werden könne, was auf die Bundesrepublik nicht zutreffe.
Das Widerstandsrecht könne nur gegenüber denjenigen ausgeübt werden, die die verfassungsmäßige Ordnung beseitigen wollten. Bei den betroffenen Autofahrern sei das offensichtlich nicht der Fall gewesen.
Die Tat sei auch nicht durch einen Notstand gerechtfertigt. Dem Aktivisten hätten mildere Mittel zur Verfügung gestanden, um sein Ziel zu erreichen. Das Urteil ist nach Angaben des Gerichts rechtskräftig.
ald/cfm