Der bayerische Verfassungsschutz darf die AfD als Gesamtpartei beobachten und die Öffentlichkeit darüber informieren. Der Verfassungsschutz gehe zu Recht davon aus, dass tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen der AfD bestünden, erklärte der bayerische Verwaltungsgerichtshof am Freitag in München. Eine Beschwerde der bayerischen AfD wurde im Eilverfahren zurückgewiesen.
Das Landesamt für Verfassungsschutz hatte im Juni 2022 entschieden, die AfD zu beobachten. Es wollte herausfinden, welchen Einfluss extremistische Strömungen innerhalb der Gesamtpartei hätten und in welche Richtung sich die Partei entwickle.
Der AfD-Landesverband erhob Klage gegen diese Beobachtung und die Information der Öffentlichkeit. Ein Eilantrag wurde vom Münchner Verwaltungsgericht im April abgelehnt. Nun scheiterte die Beschwerde gegen diese Ablehnung.
smb/cfm