Ein bayerischer Arzt ist wegen zweier Zwangssterilisierungen zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden. Die beiden mitangeklagten Eltern eines jungen Manns wurden zu jeweils neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, wie das Landgericht München I am Donnerstag mitteilte. Das Gericht sah die Vorwürfe der schweren Körperverletzung, vorsätzlichen Körperverletzung und versuchten Körperverletzung gegen den Chirurgen als erwiesen an.
Die Eltern machten sich laut Urteil wegen Anstiftung zur schweren Körperverletzung strafbar. Sie hatten nach Ansicht des Gerichts beschlossen, ihren geistig behinderten erwachsenen Sohn, den sie betreuten, sterilisieren zu lassen. Eine dafür erforderliche Genehmigung durch das Betreuungsgericht hatten sie nicht. Bei der Operation wurden der Mann und ein weiterer Patient miteinander verwechselt. Dadurch wurde die Vasektomie am falschen Patienten vorgenommen. In einer weiteren Operation wurde der geistig behinderte Mann schließlich auch sterilisiert.
Bei dem zweiten Geschädigten konnte die Fortpflanzungfähigkeit wieder hergestellt werden, das Gericht wertete die Tat daher als versuchte schwere Körperverletzung und vorsätzliche Körperverletzung. Alle Angeklagten gingen von einer rechtlichen Zulässigkeit der Sterilisation aus. Das Gericht wertete die Verwechslung als vorsätzliche Körperverletzung und versuchte schwere Körperverletzung.
Die Angeklagten hatten die Vorwürfe gestanden. Eine kriminelle Energie ging nach Ansicht des Gerichts nicht von ihnen aus. Der verurteilte Arzt muss nun eine Fortbildung zum Thema "Ärztliche Aufklärungspflicht und Einwilligung" besuchen sowie 10.000 Euro für den guten Zweck zahlen. Die Eltern müssen an einer Fortbildung zum Thema "Rechte und Pflichten von ehrenamtlichen Betreuern" teilnehmen.
ald/cfm