Die im Jahr 2018 wieder eingeführte bayerische Grenzpolizei ist in Teilen verfassungswidrig. Nach einem am Freitag verkündeten Urteil des bayerischen Verfassungsgerichtshofs zu einer Klage der Grünen ist die Wiedereinrichtung einer Grenzpolizei an sich zwar nicht zu beanstanden. Allerdings verletze das konkrete bayerische Polizeiaufgabengesetz bei der Grenzpolizei die Kompetenzordnung des Grundgesetzes. Die Gesetzgebungskompetenz zum Grenzschutz liege beim Bund.
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte mit der damaligen CSU-Alleinregierung wenige Monate vor der Landtagswahl die bayerische Grenzpolizei wieder eingeführt. Diese Polizeieinheit konnte seitdem laut CSU mehr als 25.000 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten feststellen und ahnden. Die Grünen bemängelten, dass Grenzschutz allein Aufgabe der Bundespolizei sei.
Nach dem Urteil der bayerischen Verfassungsrichter nahm die Landesregierung mit der Änderung des Polizeiaufgabengesetzes tatsächlich "einen schwerwiegenden Eingriff in die Kompetenzordnung des Grundgesetzes" vor. Damit werde gegen das Rechtsstaatsprinzip und das Grundrecht der Handlungsfreiheit in der bayerischen Verfassung verstoßen.
by MICHELE TANTUSSI