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Bauministerium bereitet Gesetz zu kommunaler Wärmeplanung vor

Das Bundesbauministerium hat einen Gesetzentwurf zur kommunalen Wärmeplanung vorlegt, der unter anderem die Datenbasis für künftige Fernwärmenetze verbessern soll. Die Vorlage befinde sich derzeit in der Ressortabstimmung, erklärte eine Ministeriumssprecherin mit Blick auf mehrere Presseberichte. Das neue Gesetz "schafft Sicherheit für Hausbesitzer und Kommunen bei der Modernisierung der Heizungssysteme", schrieb Bauministerin Klara Geywitz (SPD) dazu am Mittwoch auf Twitter.

"Die Wärmeplanung ist ein Instrument, das schon zahlreiche Kommunen, vor allem zum Beispiel in Baden-Württemberg oder Schleswig-Holstein, seit Jahren umsetzen", erklärte die Sprecherin weiter. Vorgesehen ist demnach im Rahmen einer Bestandsanalyse zunächst die Erhebung des Ist-Zustands bei den Gebäudeheizungen im Bereich einer Kommune. In einem zweiten Schritt sollen Wärmepotenziale vor Ort analysiert werden.

Das Vorhaben steht inhaltlich in Verbindung mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) zum Einbau neuer Heizungen, um das derzeit in der Ampel-Koalition heftig gerungen wird. So wäre etwa in Gebäuden, die demnächst über Fernwärme versorgt werden wollen, ein möglicherweise aufwändiger Einbau neuer Heizungen nicht erforderlich. Geywitz sicherte zu den Gesetzesplänen eine intensive Abstimmung auch mit den Ländern und Kommunen zu.

"Das Kernstück der Wärmeplanung ist die Einteilung des beplanten Gebiets in Bereiche, die zentral über ein Wärmenetz oder dezentral über eine eigene Anlage im Gebäude, zum Beispiel eine Wärmepumpe oder einen Biomassekessel versorgt werden können", hieß es dazu weiter. Als Ziel des Gesetzes zur kommunalen Wärmeplanung nannte das Bauministerium, dass "Länder und Kommunen die für sie beste Wärmeversorgungsoptionen identifizieren und anschließend unter Beteiligung der relevanten Akteure vor Ort umsetzen können".

Über die Gesetzespläne hatte zunächst die "Bild"-Zeitung berichtet. Demnach streben Geywitz und Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) dabei an, zahlreiche Daten zum Energieverbrauch der einzelnen Gebäude in Kommunen zu ermitteln, um auf dieser Basis eine klimaneutrale Wärmeversorgung aufbauen zu können. Großstädte sollen dem Bericht zufolge bis Ende 2026 kommunale Wärmepläne vorlegen müssen, kleinere Städte und Landkreise bis Ende 2028. Das federführende Bauministerium wollte sich zu diesen Details mit Blick auf die laufende Ressortabstimmung nicht äußern.

Deutliche Kritik kam aus der Union. Fraktionsvize-Ulrich Lange sprach in Berlin von einem "Gebäude-Geheimdienst" sowie von "Überwachung und Gängelei oberster Güte". Zu befürchten seien auch zusätzliche Kosten durch die Datenerhebung, erklärte Lange in Berlin.

Kritisch äußerte sich auch der Hauseigentümerverband Haus und Grund in den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Auf Personalmangel in den Kommunen verwies in der "Bild" der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg. 

SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert wies solche Kritik zurück. Es gehe um Daten, die ohnehin bekannt seien, sagte er RTL und ntv. Ziel sei es lediglich, diese zu systematisieren. "Wer Wärme planen möchte, der muss wissen, wie viel Wärme gebraucht wird", betonte Kühnert. Scharfe Kritik übte er an von CDU-Politikern gebrauchten Begriffen wie "Energie-Stasi" und "Heiz-Polizei". Ziel sei, "den Alltag leichter zu machen" und Menschen zu entlasten - nicht umgekehrt, betonte der SPD-Politiker.

Die baupolitische Sprecherin der Grünen, Christina-Johanne Schröder, begrüßte ebenfalls den Gesetzentwurf. Dieser bedeute "die Umsetzung dessen, was so ziemlich alle gerade fordern", schrieb sie auf Twitter. Grundsätzlich für die kommunale Wärmeplanung sprach sich auch Linken-Parteivize Lorenz Gösta Beutin aus.

bk/hcy