Das Auswärtige Amt hat seine seit Monaten geltende, weitgehend pauschale Warnung vor Reisen ins Ausland aufgehoben. Seit der Nacht zum Donnerstag gelten wieder allein länderspezifische Warnungen und Hinweise. Für die EU-Staaten und einige weitere europäische Länder hatte das Ministerium bereits im Sommer die pauschale Reisewarnung aufgehoben.
Grundlage des neuen Warnsystems bleiben die Risikoeinschätzungen des Robert-Koch-Instituts (RKI). Ein Reiseverbot bedeuteten die Warnungen jedoch ohnehin nie. Allerdings handeln Menschen, die trotz Reisewarnung in die betroffenen Länder und Regionen reisen, auf eigenes Risiko - oft auch mit Blick auf den Versicherungsschutz.
Das Auswärtige Amt veröffentlichte am Mittwochabend und in der Nacht zum Donnerstag eine ganze Serie neuer länderspezifischer Reisewarnungen, die sich großteils auf Länder und Gebiete der EU beziehen. Diese beruhen auf der Neueinstufung dieser Staaten und Regionen als Corona-Risikogebiete durch das RKI.
So warnt das Auswärtige Amt nun vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach ganz Belgien und ganz Island. Auch warnt es vor solchen Reisen nach fast ganz Frankreich - nur die an Deutschland angrenzende Region Grand-Est, zu der das Elsass und Lothringen gehören, bleibt von der Reisewarnung ausgenommen.
Als Risikogebiete gelten nun auch Teile von Großbritannien, nämlich Nordirland und Wales. Auch stufte das RKI jetzt in Irland das Grenzgebiet zu Nordirland als Risikogebiet ein. Neu zu Risikogebieten erklärt wurden unter anderem auch Regionen in Estland und Litauen, Rumänien, Slowenien und Ungarn - darunter die ungarische Hauptstadt Budapest.
Entscheidend für die Einstufung als Risikogebiet ist, dass die Zahl der Neuinfektionen binnen sieben Tagen bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner liegt. Die Einstufung bedeutet, dass Rückkehrer bei der Einreise nach Deutschland einen negativen Corona-Test vorlegen oder sich zwei Wochen lang in häusliche Quarantäne begeben müssen.
Ab Mitte Oktober soll eine neue Quarantäneregelung gelten, deren Details aber noch festgelegt werden müssen. Bislang ist geplant, dass die Quarantäne durch einen Test erst ab dem fünften Tag nach der Rückkehr beendet werden kann.
Wenn Länder nicht als Risikogebiet gelten, es dort aber Reiseeinschränkungen etwa wegen nationaler Quarantänevorschriften gibt, will das Auswärtige Amt im Rahmen seiner neuen Vorgehensweise künftig anstelle einer Reisewarnung lediglich auf diese Bestimmungen hinweisen. Das Ministerium will jedoch weiterhin von Reisen in solche Länder dringend abraten - dies hat allerdings nicht die gleiche Schärfe wie eine Reisewarnung.
Durch die Aufhebung der globalen Reisewarnung ergibt sich eine neue Lage vor allem für Länder, bei denen sowohl das Infektionsgeschehen gering ist als auch uneingeschränkte Reisemöglichkeiten bestehen und keine sonstigen Gründe einer Reise entgegenstehen. Bei Reisen in diese Länder warnt das Auswärtige Amt nur noch zu besonderer Vorsicht.
by HATIM KAGHAT