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Auswärtiges Amt erweitert Reisewarnungen – Zahlreiche Länder und Städte betroffen

Die zweite Welle des gefährlichen Coronavirus erreicht anscheinend immer mehr Länder in Europa. Auch heute hat das Auswärtige Amt deshalb seine Reisewarnungen aktualisiert. Nun bestehen unter anderem auch Reiswarnungen für Prag, Korsika und Dubrovnik.

Für viele Gebiete und beliebte Ziele in Europa gelten Reisewarnungen

Da die Corona-Neuinfektionen in den letzten Tagen überall weiter ansteigen, hat die Bundesregierung am Mittwoch mitgeteilt, dass ab sofort viele weitere Regionen in Europa als Corona-Risikogebiet gelten. Zu den neu in die Liste aufgenommenen Zielen gehören unter anderem die tschechische Hauptstadt Prag, Dubrovnik in Kroatien und auch die bei Touristen beliebte, französische Insel Korsika. Diese neu erhobenen Reiswarnungen haben besonders für deutsche Bürger Konsequenzen, die aus diesen Gebieten zurückkehren. Diese müssen sich nämlich bei der Rückkehr nach Deutschland verpflichtend auf das gefährliche Coronavirus testen lassen. Auch weitere Gebiete wurden am Mittwoch zu Risikogebieten erklärt. In Frankreich gilt die Reisewarnung nun auch für die Regionen Occitanie, Nouvelle-Aquitaine und Auvergne-Rhone-Alpes. In der Schweiz sind nun die Kantone Genf und Waadt betroffen. Neben der Stadt Dubrovnik wurden auch für die Region Pozega-Slavonia in Kroatien eine Reisewarnung erhoben. Seit dem Mittwoch gilt außerdem eine Reisewarnung für den Kreis Iasi in Rumänien.

Reisewarnungen sind keine Reiseverbote

Die neuen Reisewarnungen wurden bereits in die Liste des Auswärtigen Amtes aufgenommen. Die Behörde stellt jedoch noch einmal klar, dass eine Reisewarnung kein Reiseverbot bedeutet.

Der Sinn einer Reisewarnung sei eine abschreckende Wirkung. Für die Verbraucher hat die Reisewarnung sogar den Vorteil, dass sie Reisen in Risikogebiete kostenlos stornieren können. Deshalb verzichten viele Reiseanbieter schon von sich aus freiwillig auf das Angebot von Pauschalreisen in die Risikogebiete. Außerdem müssen die Rückkehrer aus Risikogebieten sich auf das Coronavirus testen lassen. Bis zum Vorliegen des Ergebnis müssen sich die Rückkehrer in häusliche Quarantäne begeben. Schon bald sollen sich die Regeln nach einem

Beschluss der Gesundheitsminister von Bund und Ländern allerdings ändern. Mit dem Ende der Sommerferien in Deutschland sollen sich Reiserückkehrer bei ihrem zuständigen Gesundheitsamt melden und anschließend eine wohl auf maximal zehn Tage beschränkte Quarantäne antreten. Die Rückkehrer sollen die häusliche Isolation nur verlassen dürfen, wenn ein Corona-Test, der frühstens fünf Tage nach der Einreise vorgenommen wurde, ein negatives Testergebnis aufweist. Diese Regelung soll ab dem 1. Oktober in Kraft treten.

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