Deutsche Getränkehändler müssen im Grenzgebiet zu Dänemark von dänischen Kunden kein Dosenpfand verlangen. Der Europäische Gerichtshof hob am Donnerstag in Luxemburg ein vorangegangenes Urteil des EU-Gerichts auf und wies eine Klage der dänischen Handelskammer ab. Die EU-Kommission hatte die Nichterhebung von Pfand auf Einweg-Getränkeverpackungen in der Region für zulässig gehalten. (Az. C‑508/21 P u.a.)
Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern erlaubten es Getränkehändlern an der Grenze, von dänischen Kunden kein Dosenpfand zu verlangen - wenn diese sich schriftlich dazu verpflichteten, die Getränke außerhalb Deutschlands zu trinken und die Dosen auch im Ausland zu entsorgen. Deswegen beschwerte sich der dänische Handelsverband bei der EU-Kommission.
Diese sah aber in einem Beschluss von 2018 keine unzulässige staatliche Beihilfe. 2021 kippte das EU-Gericht in erster Instanz den Kommissionsbeschluss, was der EuGH nun rückgängig machte. Der Kommission könne nicht vorgeworfen werden, die Sache nicht ausreichend geprüft zu haben, erklärte er.
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