Zur Zeit wird vor einem Gericht ein tragisches Familiendrama verhandelt, das sich in einem idyllischen 1500-Einwohner-Ort abgespielt hat. Dort wohnte die Rechtsanwältin Silke (41) gemeinsam mit ihrer Ehemann Peter (52), der eine eigene Gastronomie-Firma betreibt, auf einem Bauernhof. Doch dann hat der Waffenliebhaber, der mehrere Gewehre und einen gültigen Waffenschein besaß, seine Frau umgebracht – aus Angst vor Corona?
Offenbar hatte sich die Idylle immer mehr in einen Alptraum verwandelt, denn Peter Hartshorne-Jones litt in letzter Zeit an Depressionen, die er vor aller Welt verheimlichte. Während großen Teilen der Corona-Pandemie habe er sich aus Angst vor einer Erkrankung in seinem Schlafzimmer einegschlossen. bis es dann am 3. Mai 2020 zu einer Tragödie gekommen war. Offenbar hatte seine Frau Silke vergessen einige Taschentücher im Mülleimer zu entsorgen und hatte diese stattdessen im Haus liegengelassen. Danach war ihr Ehemann vollkommen ausgerastet und hatte seine Frau in deren Schlafzimmer konfrontiert. Dabei soll der Mann zwei Mal auf seine Frau geschossen haben und diese dabei schwer verletzt haben. Im Anschluss hatte er selbst die Polizei angerufen. Die schwer verletzte Silke konnte noch ins Krankenhaus gebracht werden, doch sie starb wenig später an den Folgen der Verletzungen.
Nun steht der Täter vor Gericht! Während des Verfahren war herausgekommen, dass Hartshorne-Jones offenbar gezielt seine Depressionen verschwiegen hatte, um an einen Waffenschein zu gelangen. Auch dass er seit geraumer Zeit Antidepressiva einnehmen musste, hatte der Mann verheimlicht. Auf Nachfrage des Richters konnte Hartshorne-Jones keine Antwort auf die Frage geben, wieso er seine Frau erschossen habe. Die englische Tageszeitung “Sun” zitiert den Richter des Verfahrens, Martyn Levett:: “Das Einzige, was ich finden kann, ist, dass er sich durch ihre benutzten Taschentücher im Haus im Kampf gegen das Coronavirus beeinträchtigt fühlte.“ Die Anwälte des Mannes plädieren auf verminderte Zurechnungsfähigkeit und Totschlag. Ein Psychiater hatte zuvor ausgesagt, dass sich der Gesundheitszustand des Mannes durch die Pandemie gravierend verschlechtert habe. Eigentlich sollte bereits am Dienstag das Urteil gesprochen werden, doch der Angeklagte befindet sich wegen weiterer Behandlungen in einer psychiatrischen Klinik. Aus diesem Grund wurde die Urteilsverkündung nun auf den 13. Oktober verschoben.