Audi muss im Dieselskandal vorerst nicht für von Volkswagen hergestellte manipulierte Motoren in seinen Autos haften. Das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg habe nicht fehlerfrei festgestellt, dass Audi die Entscheidung für die illegale Software getroffen habe oder von einer solchen Entscheidung bei VW wusste, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Montag und verwies den Fall zur erneuten Verhandlung zurück. Ein Gebrauchtwagenkäufer hatte die VW-Tochter auf Schadenersatz verklagt. (Az. VI ZR 505/19)
Der Mann hatte den Audi A6 wenige Monate vor Bekanntwerden des Dieselskandals im Spätsommer 2015 für knapp 27.000 Euro gekauft. In dem Auto war ein von VW hergestellter Dieselmotor des Typs EA 189 mit illegaler Abschalteinrichtung verbaut. Diese bewirkte, dass die Abgasreinigung nur im Laborbetrieb korrekt funktionierte, die Stickoxid-Grenzwerte beim normalen Fahren auf der Straße aber überschritten wurden.
Ende 2018 verklagte der Käufer Audi auf Rückzahlung des Kaufpreises. Das Landgericht Halle gab ihm Recht. In der Berufung bestätigte das Naumburger OLG das Urteil weitgehend, rechnete aber die jahrelange Nutzung des Fahrzeugs an und sprach dem Kläger etwa 20.000 Euro zu. Der BGH gab nun der von Audi dagegen eingelegten Revision statt.
Das OLG muss den Fall neu verhandeln. Es ist am Kläger darzulegen, dass es naheliegt, dass Verantwortliche bei Audi von den manipulierten Motoren wussten.
by THOMAS KIENZLE