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Auch Kleinkindern müssen in Quarantäne! Harte neu eCorona-Reise-Regeln beschlossen!

In der Urlaubszeit werden wieder viele deutsche Familie Urlaub im Ausland machen. Allerdings müssen Familien dann daran denken, dass die Corona-Regeln auch für Kleinkinder und Kinder gelten. Aus diesem Grund sind einige Dinge mehr als gewohnt bei Reisen mit den Kindern in diesem Sommer zu beachten.

Delta-Pandemie versetzt die Reisebranche in Aufruhr

Zuletzt waren die Infektionszahlen in vielen Ländern durch die Ausbreitung der ansteckenden Delta-Variante wieder angestiegen. Besonders am Fall Portugal war ersichtlich, wie schnell die Zahlen wieder in die Höhe schießen können. Noch vor drei Wochen war Portugal nicht einmal Risikogebiet, doch mittlerweile wird das Land als Virusvariantengebiet eingestuft, weil sich die hochansteckende Delta-Variante hier rasend schnell verbreitet. Bei der Rückkehr aus einem Virusvariantengebiet müssen alle Reisenden für 14 Tage in Quarantäne. Dies betrifft auch geimpfte und genesene Menschen. Dementsprechend müssen also auch die Kinder eine Quarantäne antreten. Hier nun die wichtigsten Regeln, die bei Reisen mit Kindern beachtet werden müssen. Eine Anwältin beantwortet die wichtigsten Fragen in Bezug auf Urlaub mit Kindern im Corona-Sommer 2021.

Müssen auch Kinder in Quarantäne?

Eine interessante Frage, die für viele Familien wichtig ist. Die

Quarantäneregeln in der Coronavirus-Einreiseverordnung gelten grundsätzlich für alle Personen. Das bedeutet, dass also auch für Babys und Kleinkinder eine Quarantäne notwendig wird, wie Anwältin Nicole Mutschke erklärt. “Es ist jedoch geregelt, dass die Nachweispflicht für das Vorliegen von einem Coronatest, Genesenen-Nachweis oder Impfnachweis nur greift, wenn das sechste Lebensjahr vollendet wurde.“ Kinder unter 6 Jahrn müssen bei den Reisen also weder Coronatest oder Genesenen-Nachweis vorlegen. “Ein Impfnachweis scheidet hier natürlich ohnehin aus“, macht die Anwältin deutlich. Allerdings gelten diese Ausnahme für Kinder unter 6 Jahren lediglich bei den Nachweispflichten. Eine Quarantäne müssen die Kinder bei der Rückkehr aber trotzdem antreten!

Welche unterschiedlichen Quarantäne-Regeln gelten für Kinder?

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Hier gelten dann nämlich die selben Regeln wie für erwachsene Personen. Bei der Rückkehr aus einem Risikogebiet wird eine zehntägige Quarantäne fällig, erklärt die Anwältin. “Diese Quarantäne kann man aber jederzeit vorzeitig beenden, indem man der zuständigen Behörde einen Genesenennachweis oder Testnachweis übermittelt.“ Ähnlich sieht die Sache bei der Rückkehr aus einem Hochinzidenzgebiet aus. Auch hier werden 10 Tage Quarantäne fällig, die aber ebenfalls reduziert werden können. “Diese Quarantäne kann auch bei einem Kind faktisch auf Null reduziert werden, wenn ein Genesenenachweis übermittelt wird.“ Eine weitere Möglichkeit besteht darin, sich 5 Tage nach der Einreise mit einem negativen Corona-Test freizutesten. Bei der Rückkehr aus einem Virusvariantengebiet bleibt allerdings keinerlei Spielraum. In diesem Fall müssen auch die Kinder 14 Tage in Quarantäne, ohne die Möglichkeit auf Freitestung.

Einreisebestimmungen für Urlaubsländer auf jeden Fall überprüfen

Um keine unliebsamen Überraschungen zu erleben, sollte man sich vor dem Reiseantritt auf jeden Fall darüber informieren, welche Einreisebestimmungen gerade für das gewählte Urlaubsziel gelten.

Am besten eignet sich dafür nach der Auffassung von Anwältin Mutschke die Internetseite des Auswärtigen Amtes. “Ob das eigene Urlaubsland als Risikogebiet, Hochinzidenzgebiet oder Virusvariantengebiet eingestuft ist, lässt sich auch schnell auf der Internetseite des Robert-Koch-Institutes herausfinden“, erklärt Expertin Mutschke.

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