Osnabrück (Niedersachsen) – Götter in Weiß! Ein betrunkener Chirurg führte eine Blinddarm-Operation bei einer Patientin durch und verlor dabei die Orientierung im Bauch der Frau. Kollegen griffen ein, als sie merkten, dass etwas nicht stimmte. Ein Alkoholtest zeigte, dass der Chirurg 2,29 Promille hatte. Ein Skandal in der Klinik! Hier die unglaublichen Details:
Das Opfer war eine 60-jährige Verkäuferin aus Melle im Kreis Osnabrück (Niedersachsen). Sie kam spätabends mit Unterleibsschmerzen ins Christliche Klinikum der Kleinstadt. Die Diagnose: akute Blinddarmentzündung. Zu diesem Zeitpunkt hatte der Neurochirurg Rudolf E. (56), ein erfahrener und geschätzter Arzt, Dienst. Der Eingriff war eine Laparoskopie, eine Routineoperation. Dabei wird eine Sonde durch einen kleinen Schnitt eingeführt, und der Chirurg verfolgt den Eingriff auf einem Monitor. Doch während der Operation wirkte der 56-Jährige seltsam abwesend und kicherte. Die Narkose-Ärztin (51) im Zeugenstand berichtete: "Seine Handhabung der Instrumente war unkoordiniert. Mit dem Elektromesser hatte er den Dünndarm erfasst. Ich sagte: Rudi, das ist der Dünndarm. Er erwiderte nur: Ja, ich weiß. Und kicherte wieder.“
Als Rudolf E. nicht weiterkam und den Eingriff allein mit dem Skalpell fortsetzen wollte, alarmierte das Team den Chefarzt. Dieser stoppte den betrunkenen Kollegen und ordnete eine Blut- und Urinprobe an. Teile des Dick- und Dünndarms der Patientin waren durch Verbrennungen beschädigt worden. Dank der schnellen Reaktion des Chefarztes erlitt die Verkäuferin keine bleibenden Schäden. "Wenn ich gewusst hätte, dass mein Arzt alkoholisiert ist, wäre ich vom Tisch gesprungen“, sagte die 60-Jährige zur Richterin. Im Prozess erfuhr sie, dass Rudolf E. sich von seiner Frau in die Klinik hatte fahren lassen – weil er zu betrunken war!
In erster Instanz wurde der Chirurg zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, in der Berufung wurde die Strafe auf neun Monate reduziert. Richterin Dr. Nicole Hellmich sagte: "Der Angeklagte hat sich heute endlich bei der Geschädigten entschuldigt.“ Zudem verpflichtete er sich, ihr 3.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen.
Nach dem Vorfall wurde Rudolf E. von der Klinik in Melle entlassen, und die Patientin erhielt eine Entschädigung von 5.000 Euro. Rudolf E. arbeitet inzwischen in einem anderen Krankenhaus.