Dieser unglaubliche Vorfall ist nun ein Fall für die Staatsanwaltschaft! Denn im Landkreis Vechta soll ein Arzt mit Corona-Symptomen seine Patienten ohne Schutzmaske behandelt und so dazu beigetragen haben, dass der Inzidenzwert in der Region auf 200 angestiegen ist.
Gegen einen Hausarzt, der offenbar grob gegen die Corona-Hygienregeln verstoßen haben soll, wird nun von Seiten der Staatsanwaltschaft Oldenburg ermittelt. Nach Angaben der Behörde bestehe bei dem Mediziner der Anfangsverdacht der versuchten beziehungsweise vollendeten Körperverletzung. Dies verkündete ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Oldenburg auf Anfrage. Nach bisherigen Erkenntnissen soll der Mediziner auch dann noch ohne Maske Behandlungen an Patienten vorgenommen haben, als er selbst unter Corona-Symptomen gelitten habe. Unter anderem wegen dieses fragwürdigen Verhaltens des Arztes aus Goldenstedt war in der vergangenen Woche der Sieben-Tage-Wert im betroffenen Landkreis Vechta auf einen Inzidenzwert von 200 nach oben geschossen. Wegen Hygienemängeln war die Praxis des Arztes vom Landkreis schon Ende Janaur vorübergehend geschlossen worden. Wie es scheint, besteht der Verdacht, dass der Mediziner zu den sogenannten Corona-Leugnern gehört, die die aktuell Situation als nicht schlimm einschätzen, glaubt Claudia Schröder, die Vize-Leiterin des Corona-Krisenstabs des Landes. Insgesamt soll der Mediziner wohl mit rund 200 Patienten Kontakt gehabt haben. Wie viele Menschen er tatsächlich angesteckt hat, sei bisher noch nicht bekannt. “Eine Kausalität ist nur schwer feststellbar erklärt ein Sprecher des Landkreises.
Von Seiten der Staatsanwaltschaft wird geprüft, ob ausreichend Verdachtsmomente gegen den Mediziner vorliegen, um Anklage gegen ihn zu erheben. Sollte der Mann verurteilt werden, drohen neben einer Geldstrafe auch Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren.
„Der Ausgang der Ermittlungen ist indes zum jetzigen Zeitpunkt noch offen“, betonte die zuständige Staatsanwaltschaft. Inzwischen sei die Praxis des Arztes wieder geöffnet, weil der Mann nicht mehr unter Quarantäne stünde. Unterdessen gehen die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft weiter. Sollte der Arzt tatsächlich verurteilt werden, dann könnte auch seine Approbation gefährdet sein. “Nach der aktuellen Rechtsprechung ist die Unwürdigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs anzunehmen, wenn der Arzt durch sein Verhalten nicht mehr das zur Ausübung des ärztlichen Berufs erforderliche Vertrauen und Ansehen besitzt“, erklärte die Geschäftsführerin des Niedersächsischen Zweckverbandes zur Approbationserteilung (Nizza), Meike Meyer-Wrobel.