Die Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung haben im vergangenen Jahr mit 52,9 Milliarden Euro einen neuen Rekordwert erreicht. Im Zehnjahresvergleich sei ein Anstieg von 88 Prozent zu verzeichnen, berichtete das Wissenschaftliche Institut der AOK (Wido) am Dienstag in Berlin. Dabei machten patentgeschützte Medikamente inzwischen jeden zweiten Euro der Kosten aus, während sie nur einen kleinen Teil der Versorgung abdeckten.
Patentgeschützte Medikamente erzielten demnach im vergangenen Jahr in der gesetzlichen Krankenversicherung einen Umsatz von 27,8 Milliarden Euro. Vor zehn Jahren hatten die Ausgaben bei 13,9 Milliarden Euro gelegen. Damit verdoppelten sich die Kosten seit 2013.
Gleichzeitig deckten die patentgeschützten Medikamente den Angaben zufolge nur einen kleinen Teil der Versorgung ab - nämlich 6,8 Prozent. Im Jahr 2013 hatte dieser Wert noch bei rund zwölf Prozent gelegen.
Während die Nettokosten aller Arzneimittel in dem zehnjährigen Vergleichszeitraum um rund 88 Prozent stiegen, legte die Zahl der Arzneiverordnungen nur um 12,6 Prozent zu. Grund für den Kostenanstieg sei neben der Verordnungsmenge auch der gestiegene Preis je Verordnung.
Der durchschnittliche Preis für ein verschreibungspflichtiges Fertigmedikament lag im Dezember 2022 bei rund 1760 Euro. Im Vorjahresmonat waren es nur 1260 Euro gewesen. Für patentgeschützte Arzneimittel betrug der Durchschnittspreis im Dezember 2022 sogar rund 20.600 Euro, ein Jahr zuvor waren es etwa 14.290 Euro gewesen.
"Der langjährige Trend, dass patentierte Arzneimittel immer mehr kosten, jedoch gleichzeitig immer weniger zur Versorgung beitragen, hat sich auch im vergangenen Jahr fortgesetzt", erklärte Wido-Geschäftsführer Helmut Schröder. Eine "Trendumkehr" sei auch in diesem Jahr nicht zu erwarten, vielmehr sei mit einem weiteren Anstieg zu rechnen.
Die als Kostenbremsen vorgesehenen Regelungen wie zum Beispiel die frühe Nutzenbewertung und die damit einhergehenden Verhandlungen über Erstattungsbeträge bei neuen Arzneien hätten "ganz offensichtlich nur begrenzten Einfluss auf die Preisgestaltung der Hersteller", resümierte Schröder. Grundlage für die Regelungen war das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarkts von 2011.
tbh/cfm