Künftig sind Aromen wie Kirsche oder Schokolade nicht nur in Zigaretten und Drehtabak verboten, sondern auch in Tabakerhitzern. Der Bundesrat stimmte am Freitag einer Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes zu, die im Juni bereits den Bundestag passiert hatte. Damit wird das Aromaverbot auf die Erhitzer ausgeweitet. Nach der Gesetzesänderung müssen außerdem künftig auch die Verpackungen von Tabakerhitzern Warnhinweise mit Text und Bild tragen.
Aromatisierte Tabakerzeugnisse gelten Experten zufolge häufig als Einstieg zum Tabakkonsum. Zudem enthalten Tabakerhitzer giftige Stoffe und gefährden die Gesundheit, heißt es in der Begründung zu dem Gesetz.
Für E-Zigaretten gilt das Verbot nicht. Allerdings hatte sich erst kürzlich der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Burkhard Blienert (SPD), für ein Verbot von süßen oder fruchtigen Aromen auch in E-Zigaretten ausgesprochen. Diese enthalten statt Tabak eine meist nikotinhaltige Flüssigkeit und ebenfalls häufig Aromastoffe.
Das Gesetz muss nun noch von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier unterzeichnet werden und kann dann in Kraft treten. Damit setzt Deutschland eine EU-Richtlinie um, die am 23. Oktober dieses Jahres in Kraft treten soll.
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