Bereits seit 2018 ist Schauspielern Eva Herzig in der Rolle der Chefin der Spurensicherung in der ARD-Reihe “Steirerkrimi“ zu sehen. In den nächsten Folgen, deren Dreharbeiten für den Herbst geplant sind, wird die Schauspielerin nicht mehr dabei sein. Denn sie wurde offenbar gefeuert, weil sie sich weigert eine Impfung gegen das Coronavirus vornehmen zu lassen.
Wie es scheint, hat Schauspielerin Eva Herzig offenbar in nächste Zeit nicht vor, sich einer Impfung gegen das Coronavirus zu unterziehen.
“Diese Impfung ist mir noch zu unerforscht. Ich habe zu viele Berichte gelesen über Impfschäden. Die Langzeitfolgen einer Impfung sind auch noch nicht klar“, macht Herzig gegenüber der “Bild am Sonntag” deutlich. Dafür erhält die Schauspielerin neben Lob allerdings auch harte Kritik. “Ich werde in die rechte Ecke gestellt und als Corona-Leugnerin abgestempelt. Beides ist so heftig wie falsch.“ In den letzten Wochen jedoch hatte Herzig mit Aussagen von sich Reden gemacht, die wohl der Querdenker-Szene zugeordnet werden können. Die Schauspielerin bezweifelt ein Massensterben, trotz der bisher 3,7 Millionen nachgewiesenen Corona-Toten. Außerdem glaubt sie offenbar, dass Masken für Sauerstoffmangel bei Kindern sorgen und dass es gute Behandlungsmöglichkeiten gegen das Coronavirus gibt.
Einen Verlust ihrer TV-Rolle nimmt die Schauspielerin dafür in Kauf. “Die Entscheidung fiel mir nicht leicht. Denn dadurch entgeht mir ein Einkommen, das ich fest eingeplant habe. Ich bin eine alleinerziehende Mutter von zwei Kindern, die ich natürlich versorgen muss. Doch ich kann und will mich nicht verbiegen. Daher lasse ich mich nicht impfen, egal, was mir angedroht wird“, gibt Herzig zu verstehen-
Aus diesem Grund hat ihre Produktionsfirma nun den Vertrag mit der Schauspielerin gekündigt. Dies begründet der Geschäftsführer mit der Sorgfaltspflicht gegenüber den anderen Angestellten. “Bei einer Produktion wie den ,Steirerkrimis‘ befinden sich etwa 50 Personen ständig am Set, für die wir als Produktionsfirma die Verantwortung haben. Dazu zählt vordringlich und ohne Zweifel, dass alles zu vermeiden ist, was die Gesundheit von Mitarbeitern gefährden könnte.“ Dieses Vorgehen ist allerdings umstritten, denn eine Impfvorschrift kann aus rechtlichen Gründen nur sehr schlecht durchgesetzt werden. Dem Bundesverband Schauspiel ist kein weiterer Fall bekannt, der dem von Eva Herzig ähnelt. “Wir vertrauen auf die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission. Und die sagt: Lasst euch impfen“, macht Vorstand Hans-Werner Meyer deutlich. Ein Ratschlag, der allerdings für Eva Herzig keine Option ist. Sie hat angekündigt sich einen anderen Job zu suchen, falls sie keine Angebote als Schauspielerin mehr bekommt.
Nun stellt sich natürlich die Frage, ob eine Kündigung im Fall einer verweigerten Impfung rechtlich möglich ist. “Eine Kündigung ist nur wegen beharrlichen Verstößen gegen Pflichten aus dem Arbeitsvertrag möglich. Die entscheidende Rechtsfrage ist also: Kann eine Nicht-Impfung Verstoß gegen Pflichten aus dem Arbeitsvertrag sein? Außer in speziellen Bereichen, wie etwa manchen medizinischen Berufen ist in so gut wie keinem Vertrag eine Impfung vereinbart. Deshalb kann Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen auch nicht gekündigt werden, wenn sie sich nicht impfen lassen“, erklärt Rechtsanwalt Arndt Kempgens den Sachverhalt. Wahrscheinlich dürfte dieses Thema in den nächsten Monaten von den Gerichten geklärt werden.