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Anwalt der Gemeinde Binz darf LNG-Betreiber nicht der Intransparenz beschuldigen

Im Streit um zwei vor der Ostseeinsel Rügen geplante LNG-Terminals hat die Betreibergesellschaft Deutsche Regas einen vorläufigen juristischen Sieg errungen. Das Landgericht München I teilte am Donnerstag mit, der Anwalt der Gemeinde Binz auf Rügen dürfe die Deutsche Regas nicht der undurchsichtigen Finanzierung beschuldigen. Es handelt sich laut Gericht um eine einstweilige Verfügung, die noch nicht rechtskräftig ist. 

Der Rechtsanwalt Reiner Geulen hatte Ende Juli erklärt, Recherchen hätten Ungereimtheiten unter anderem zur Herkunft des Geldes für die privatwirtschaftlich finanzierte LNG-Anlage ergeben. Vor allem ging es um mutmaßliche Verflechtungen der Deutschen Regas mit einem Fonds auf den Cayman Islands, die als Steuer- und Geldwäscheparadies gelten. Geulen forderte eine Untersuchung durch die Finanzermittler des Zolls.

Die Deutsche Regas wies die Vorwürfe umgehend zurück. Neben einer erneuten Prüfung der eigenen Investoren kündigte das Unternehmen damals auch rechtliche Schritte gegen die "unzutreffenden Behauptungen und Verdächtigungen" an. 

Die Rügener Gemeinde wehrt sich dagegen, dass im Hafen von Mukran, in Sichtweite der Binzer Strände, zwei schwimmende Terminals für den Import von Flüssiggas (LNG) verankert werden sollen. Von der örtlichen Tourismusbranche sowie von Umwelt- und Klimaschützern gibt es scharfe Kritik an dem Vorhaben, das auch den Bau einer Anbindungspipeline nach Lubmin vorsieht. Die Bundesregierung fördert das Vorhaben und argumentiert mit der Versorgungssicherheit im Land.

Die Deutsche Regas betreibt bereits ein LNG-Terminalschiff im Hafen von Lubmin, das mit dem Bau der neuen Anschlussinfrastruktur nach Mukran verlegt werden soll. Dazu soll ein weiteres schwimmendes Terminal kommen.

ilo/dja