4 Mitglieder der bekannten Rockergang “Hells Angels” müssen ihre lebenslängliche Haftstrafe absitzen, zu der sie das Landgericht Leipzig am 4. Juni 2019 verurteilt hatte. Die Anwälte der Verurteilten hatten beim Bundesgerichtshof (BGH) eine Revision des Urteils verlangt. Diese wurde jedoch nun vom BGH verworfen. Damit ist das Urteil jetzt rechtskräftig.
Das ursprüngliche Verfahren gegen den ermittelten Todessschützen Stefan S. (34), sowie die Mittäter Marcus M. (38), Ferenc B. (43) und Frank M. (48) war bereits im Juni 2019 beendet worden. Alle vier Männer wurden wegen gemeinschaftlichen Mordes an Veysel A. (27), einem Anwärter der Rockergruppe “United Tribuns”, angeklagt und im Prozess am Leipziger Landgericht zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Nach dem Urteil hatten die Anwälte der Angeklagten eine Revision durch den BGH beantragt, weil sie mit dem Urteil nicht einverstanden gewesen waren. Nun jedoch hat der BGH bestätigt, dass dem Urteil weder Rechtsfehler noch ein unfaires Verfahren zu Grunde gelegen hätten. Aus diesem Grund ist das Urteil ab sofort rechtskräftig. Dies bedeutet, dass die Angeklagten ihre lebenslängliche Haftstrafe absitzen müssen und somit frühstens im Jahr 2031 mit einer Haftaussetzung auf Bewährung rechnen können.
Dieses Urteil des BGH hat aber auch für weitere Mitglieder der Hells Angels Folgen. Insgesamt 12 weitere Mitglieder der Gruppierung sollen bei dem Verbrechen anwesend gewesen sein, allerdings nicht aktiv ins Geschehen eingegriffen haben. Gegen sämtliche anwesende Personen könnte nun nachträglich ebenfalls Mordanklage erhoben werden, da die Richter am BGH der Begründung des Landgerichts Leipzig stattgaben, dass offenbar alle am Tatort anwesenden Personen in den Mordplan eingeweiht gewesen seien. Die Staatsanwaltschaft hatte bereits am Dienstag bestätigt, dass gegen die zwölf Beschuldigten nun ebenfalls wegen gemeinschaftlichen Mordes ermittelt werde. Allerdings waren die Anklagen bis zum Dienstag jedoch noch nicht fertiggestellt worden. Noch befinden sich diese 12 Beschuldigten auf freiem Fuß.