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Anklage-Hammer gegen Alfons Schuhbeck! "Betrug und Insolvenzverschleppung", und das ist nicht alles!

Alfons Schuhbeck droht Hammer-Strafe! Anklage wegen Insolvenzverschleppung und Betrug

Der bekannte TV-Koch Alfons Schuhbeck, 75 Jahre alt und derzeit inhaftiert, sieht sich mit einer neuen Anklage konfrontiert. Die Staatsanwaltschaft München I hat Anklage wegen einer Vielzahl von Delikten erhoben, darunter Insolvenzverschleppung in neun Fällen und Betrug in verschiedenen Ausprägungen. Die Liste ist erschreckend Lang - lesen Sie hier alle Details zur Hammer-Anklage!

Unerlaubte staatliche Hilfen und Sozialversicherungsbetrug!

Schuhbeck wird vorgeworfen, nicht nur in vier Fällen betrogen zu haben, sondern auch in fünf Fällen versuchten Betrugs sowie in neunzehn Fällen Subventionsbetrug begangen zu haben. Hinzu kommt der Vorwurf des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 479 Fällen. Mit einer umfangreichen Anklageschrift von 124 Seiten dokumentiert die Staatsanwaltschaft ihre Vorwürfe.

Die aktuellen Anschuldigungen gegen Schuhbeck sind auch im Kontext der Corona-Pandemie zu sehen. Während dieser Zeit soll er unberechtigt staatliche Hilfen in einer Gesamthöhe von etwa 460.000 Euro in Anspruch genommen haben. Aber, dass ist noch lange nicht alles! Lesen Sie hier mehr:

Fast 1 Millionen nicht abgeführt!

Als Leiter einer Unternehmensgruppe mit vielfältigen Betrieben wird ihm zur Last gelegt, in neun Fällen die notwendigen Insolvenzanträge gar nicht oder zu spät eingereicht zu haben, obwohl die jeweiligen Unternehmen bereits insolvent waren. Darüber hinaus steht der Vorwurf im Raum, Schuhbeck habe im großen Umfang Sozialversicherungsbeiträge nicht korrekt abgeführt. Konkret soll er in 212 Fällen gar keine Beiträge in Höhe von 260.000 Euro an die gesetzlichen Krankenkassen entrichtet und in weiteren 267 Fällen rund 700.000 Euro nicht fristgerecht bezahlt haben.

Bereits rechtskräftig verurteilt wegen Steuerhinterziehung, war Schuhbeck seit Februar im offenen Vollzug und genoss gewisse Freiheiten, darunter zwei Tage Freigang pro Monat und sogar die Erlaubnis, zwei Nächte in seiner Wohnung am Münchner Platzl zu verbringen. Doch die Freiheiten wurden ihm wegen der neuen Ermittlungen entzogen.