Fast vier Jahre nach dem Juwelendiebstahl aus dem Grünen Gewölbe in Dresden hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen weiteren Tatverdächtigen erhoben. Dem 23-Jährigen wird Beihilfe zu dem Einbruch vorgeworfen, wie die Ermittlungsbehörde am Dienstag in Dresden mitteilte.
Das Landgericht Dresden hatte im Mai fünf Angeklagte zu mehrjährigen Haft- oder Jugendstrafen verurteilt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Ein weiterer Angeklagter wurde mangels Beweisen freigesprochen. Sie alle stammen aus dem Berliner Clanmilieu und sind miteinander verwandt.
Der nun angeklagte 23-Jährige ist ebenfalls ein Verwandter. Er wurde im Mai 2022 am Rande des Prozesses gegen die anderen Angeklagten, den er als Besucher verfolgte, festgenommen. Der Haftbefehl wurde später wieder aufgehoben. Das Oberlandesgericht Dresden bejahte zwar einen dringenden Tatverdacht, sah aber keine ausreichenden Haftgründe, weshalb er auf freiem Fuß blieb.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 23-Jährigen Beihilfe zum Diebstahl mit Waffen, Beihilfe zur gemeinschädlichen Sachbeschädigung und Beihilfe zur Brandstiftung vor. Er soll den Diebstahl aus dem Grünen Gewölbe unterstützt haben, indem er mehrere Beteiligte in Berlin in einem Auto chauffierte und – nachdem sie dabei in eine Polizeikontrolle geraten waren – ein gezieltes Ablenkungsmanöver ausführte. Er schwieg bislang zu den Vorwürfen. Das Jugendschöffengericht am Amtsgericht Dresden entscheidet nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens.
Die Täter waren im November 2019 durch ein angesägtes Fenstergitter in die Ausstellungsräume des Dresdner Residenzschlosses gelangt. Dort zertrümmerten sie eine Vitrine mit einer Axt und rissen Schmuckstücke heraus.
Im Dezember beschlagnahmte die Polizei in Berlin einen erheblichen Teil der Beute, etliche Teile sind allerdings beschädigt. Die Rückgabe des Schmucks gehörte zu einem vor Gericht ausgehandelten Deal, dem vier Angeklagte mit der Aussicht auf mildere Strafen zustimmten. Einige Schmuckstücke fehlen aber nach wie vor.
hex/cfm