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Anklage gegen deutsche Gesundheitssenatorin! Staatsanwaltschaft erhebt Anklage

Berlin – Seit Ende 2021 wird gegen die frühere Gesundheitssenatorin Berlins, Dilek Kalayci (57, SPD), wegen Bestechlichkeitsvorwürfen ermittelt. Kalayci weist die Anschuldigungen vehement zurück. Nun hat die Staatsanwaltschaft Berlin Anklage erhoben - hier die Hintergründe:

Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Dilek Kalayci

Mitangeklagt ist ein 58-jähriger Inhaber einer Werbeagentur, dem Bestechung vorgeworfen wird, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft bestätigte. Zuerst berichtete der "Tagesspiegel" darüber. Kalayci selbst äußerte sich nicht zu den Vorwürfen, ließ aber über eine von ihr beauftragte Anwaltskanzlei erklären, dass sie die Anschuldigungen entschieden zurückweise. "Die umfangreichen Ermittlungen haben den Tatvorwurf nach meiner Überzeugung nicht bestätigt“, so ihr Anwalt Robert Unger gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. Den Ermittlungen zufolge sollen Kalayci und der Agenturinhaber im Frühjahr 2019 vereinbart haben, dass seine Firma die Planung und Organisation von Kalaycis Hochzeitsfeier übernimmt. Die Leistungen wurden Kalayci laut Anklage jedoch nie in Rechnung gestellt. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass dies geschah, weil die Politikerin der Agentur im Gegenzug absehbar Aufträge aus dem Senat in Aussicht stellte.

Agentur soll Auftrag vom Kalayci erhalten haben

Nach der Hochzeit erhielt die Agentur tatsächlich den Auftrag für eine Werbekampagne der Gesundheitsverwaltung zur Gewinnung von Nachwuchskräften in der Pflege, wofür sie 267.830 Euro erhielt. Nach Abzug der Kosten blieben der Agentur etwa 7.400 Euro und dem Inhaber rund 9450 Euro. Die Kosten für Kalaycis Hochzeit sollen sich auf etwa 11.240 Euro belaufen haben. Kalaycis Anwalt betonte, dass seine Mandantin bis zur Bekanntgabe des Vorwurfs davon ausgegangen sei, dass die Leistungen der Agentur ordnungsgemäß abgerechnet und vollständig bezahlt wurden. Sie habe weder Kenntnis von einer unbeglichenen Leistung gehabt, noch hätte sie so etwas toleriert. "Frau Kalayci hat zu keinem Zeitpunkt gegen ihre Dienstpflichten verstoßen“, erklärte Unger. Nun muss eine Strafkammer des Landgerichts Berlin prüfen, ob sie die Anklage zulässt und es zu einem Prozess kommt. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung.