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Angela Merkel in Quarantäne! Was ist wenn sie krank ist? Wer regiert Deutschland?

Gerade erst hat sich Bundeskanzlerin Angela Merkel vorsorglich in häusliche Quarantäne begeben. Zunächst besteht für die Kanzlerin erst einmal kein gesundheitliches Risiko. Es handelt sich lediglich um eine Vorsichtsmaßnahme, da Merkel Kontakt zu einem positiv auf das Virus getesteten Arzt hatte. Schon bald werden nun einige Test zeigen, ob sich die Bundeskanzlerin tatsächlich infiziert hat.

Kein Grund zur Sorge

Viele Bundesbürger sorgen sich nun, wie es mit der Kanzlerin weitergeht. Zunächst arbeitet Angela Merkel ganz normal aus der Isolation weiter, öffentliche Auftritte von ihr wird es zunächst also nicht geben. Doch was passiert, falls die Bundeskanzlerin aus gesundheitlichen Gründen länger ausfallen sollte? Wer würde in diesem Fall die Amtsgeschäfte der Kanzlerin übernehmen?

Regierungssprecher Steffen Seibert äussert sich

Seit Sonntagabend befindet sich die Kanzlerin in häuslicher Quarantäne. “Sie wird sich in den nächsten Tagen regelmäßig testen lassen, weil ein Test jetzt noch nicht voll aussagekräftig wäre. Aus der häuslichen Quarantäne wird die Bundeskanzlerin ihren Dienstgeschäften nachgehen”, erklärte der Sprecher der Bundesregierung Steffen Seibert. Wer im Falle eines Ausfalls die Amtsgeschäfte übernehmen würde ist im Grundgesetz geregelt. Dort heißt es: “Ist der Bundeskanzler an der Wahrnehmung der Geschäfte allgemein verhindert, so vertritt ihn der gemäß Artikel 69 des Grundgesetzes zu seinem Stellvertreter ernannte Bundesminister in seinem gesamten Geschäftsbereich”. Die bedeutet, dass bei einem Ausfall von Angela Merkel Vizekanzler Olaf Scholz die Amtsgeschäfte übernehmen würde.

Deutsche Gesetze planen auch weitere Eventualitäten ein

Und da in Deutschland praktisch alles bürokratisch geregelt ist, sind auch noch weitere Eventualitäten in den deutschen Gesetzen eingeplant. Sollte Olaf Scholz ebenfalls ausfallen, würden weitere Vorschriften die Nachfolge regeln. “Ist auch der Stellvertreter verhindert, so führt den Vorsitz der vom Bundeskanzler oder seinem Stellvertreter besonders bezeichnete Bundesminister oder mangels solcher Bezeichnungen der Bundesminister, der am längsten ununterbrochen der Bundesregierung angehört”. Sollten mehrere Minister diese Voraussetzungen erfüllen, dann übernimmt der älteste Minister die Aufgabe.

Auch Neuwahl der Kanzlerin theoretisch möglich

Bei einem längerfristigen Ausfall von Angela Merkel besteht theoretisch auch die Möglichkeit zur Wahl eines neuen Bundeskanzlers. In diesem Fall müsste der Bundespräsident dem Bundestag einen Vorschlag zur Neuwahl des Kanzlers unterbreiten. Bis diese Wahl dann endgültig durchgeführt wird, würde ein geschäftsführender Kanzler für eine Übergangszeit eingesetzt werden. Wie man sieht ist in Deutschland also auch die Nachfolgeregelung bestens geplant, um zu verhindern, dass das Land in eine Führungskrise abdriftet.

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