117179:

Angeklagter KSK-Soldat gibt Lagerung von Munition und Waffen zu

45-Jähriger wegen Verstößen gegen Waffengesetz in Leipzig vor Gericht

Im Prozess gegen einen Soldaten der Eliteeinheit Kommando Spezialkräfte (KSK) hat der Angeklagte vor dem Landgericht Leipzig eingeräumt, ein Waffenlager angelegt zu haben. Zum Prozessauftakt sagte der 45-Jährige am Freitag, er habe die Waffen und die Munition zur Ausbildung der Soldaten benötigt, weil es bei der Bundeswehr oft "verschlissenes Material" und "Engpässe" bei der Ausrüstung gegeben habe. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden wirft dem Mann Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, das Waffengesetz und Sprengstoffgesetz vor.

Bei der Durchsuchung auf dem Grundstück des Angeklagten im vergangenen Mai in Collm im Landkreis Nordsachsen waren unter anderem ein Sturmgewehr AK-47, zwei Kilogramm Sprengstoff, mehrere tausend Stück Gewehr- und Pistolenmunition, Messer, eine Schreck- sowie Luftdruckwaffe, ein Schalldämpfer sowie weitere Waffenteile und mehr gefunden worden. Zuvor hatte es einen entsprechenden Hinweis des Militärischen Abschirmdiensts (MAD) gegeben.

Der Angeklagte, der nach eigenen Angaben seit 1996 bei der Bundeswehr ist und später zum KSK kam, wurde im Mai in Untersuchungshaft genommen. Ende November kam er gegen Auflagen auf freien Fuß.

Der Angeklagte sagte, er habe seine Soldaten bestmöglich ausbilden wollen und deshalb Waffen und Munition aus Restbeständen der Bundeswehr gelagert. "Ich selbst bin davon ausgegangen, dass es sich dabei um nicht einsatzfähiges Material handelt", sagte Philipp S. vor Gericht. Die Gegenstände seien aus seiner Sicht "ungefährlich" gewesen.

Anlässlich der Verabschiedung des damaligen Kompaniechefs will er sich 2017 entschlossen haben, Waffen und Munition auf sein privates Grundstück zu bringen, wo er sie habe vergraben wollen. Das Sturmgewehr AK-47 will er nach eigenen Angaben zur Dekoration aufbewahrt haben, sagte S., der unter anderem bei Auslandseinsätzen in Afghanistan war.

In dem Prozess geht es auch um eine mögliche rechte Gesinnung des Angeklagten. Ein Zeuge von der Sonderkommission Rex des Landeskriminalamts Sachsen verwies unter anderem auf die Aussage einer Zeugin, wonach der KSK-Soldat bei einer Feier den Hitlergruß gezeigt haben soll. Der Vorwurf konnte dem Zeugen zufolge nicht erhärtet werden.

In einer Antwort des sächsischen Justizministeriums auf eine Anfrage der Linkspartei aus dem vergangenen Juni hieß es, bei der Durchsuchung des Wohnhauses des Angeklagten seien unter anderem auch Postkarten und Aufkleber mit NS-Motiven, ein SS-Liederbuch, einschlägige Zeitschriften und mehrere T-Shirts der Marke Thor Steinar, die der rechtsextremen Szene zugeordnet wird, gefunden worden.

Laut der Generalstaatsanwaltschaft Dresden war das konkrete Tatmotiv des Angeklagten noch unklar. Es gebe auch keine Hinweise auf eine Beteiligung weiterer Bundeswehrangehöriger oder eine Vernetzung. Ein Urteil wird für Ende März erwartet.

Die Elitetruppe KSK war im vergangenen Jahr durch mehrere Enthüllungen über rechtsextreme Tendenzen erschüttert worden. Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) ordnete daraufhin eine grundlegende Reform der Einheit an.

Die zweite Kompanie des KSK wurde aufgelöst, weil sich dort Verdachtsfälle gehäuft hatten. Auch fehlten Erkenntnisse über den Verbleib weiterer zehntausender Schuss Munition und dutzender Kilogramm Sprengstoff.

Nach Angaben eines Sprechers des Bundesverteidigungsministeriums soll im Frühjahr ein weiterer Zwischenbericht zur Umsetzung der Maßnahmen vorgelegt werden.

by Von Andrea HENTSCHEL