Rund ein halbes Jahr nach dem Tod eines 13-jährigen Jungen in Berlin hat vor dem Landgericht in der Hauptstadt der Prozess gegen den 41-jährigen Tatverdächtigen begonnen. Zum Prozessauftakt bestritt der Angeklagte am Montag, bei der Tat mit einer Tötungsabsicht gehandelt zu haben. Den Tod des Jungen habe er “in keinem Moment der Geschehnisse gewollt”, ließ Gökhan Ü. über seine Verteidigung erklären.
Dem Angeklagten werden Totschlag und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Er habe den Tod des Jungen “zumindest billigend in Kauf genommen”, sagte der Vertreter der Staatsanwaltschaft bei der Anklageverlesung. Das 13-jährige Opfer habe aufgrund einer Unachtsamkeit im Oktober 2020 in einer Unterführung im zentral gelegenen Monbijoupark nahe der Museumsinsel beinahe die Begleiterin des Angeklagten angerempelt.
Als dieser den Jugendlichen zur Rede habe stellen wollen, sei die Situation eskaliert. Der 13-Jährige starb an einem rund zehn Zentimeter tiefen Stich durch das Herz. Der Angeklagte soll auch einen weiteren Zeugen schwer verletzt haben, der im Anschluss an die Tat versuchte, ihn aufzuhalten.
Laut der Erklärung des Angeklagten eskalierte die Lage, als er den 13-Jährigen wegen seiner Unachtsamkeit konfrontierte. Demnach sammelte sich eine Gruppe von mindestens vier Jugendlichen. Das 13-jährige Opfer nahm der Angeklagte laut eigenen Angaben nicht wahr. Demnach griff er zu seinem Messer, um die Situation “zu entschärfen”.
Zu dem tödlichen Stich sei es gekommen, als der Angeklagte gemerkt habe, wie jemand sich ihm von der Seite genähert habe. Mit seiner Bewegung habe er beabsichtigt, “den seitlichen Angriff” abzuwehren. Er habe aber “in keiner Weise” beabsichtigt, einen Stich auszuführen.
Auch den Zeugen, der versuchte, ihn nach der Tat aufzuhalten, habe er nicht ernsthaft verletzen wollen, erklärte der Angeklagte. Der junge Mann habe seine Hand in einen Pullover eingewickelt und sei ihm immer näher gekommen.
Mit dem Messerstich habe er diesen lediglich verletzen, aber nicht in Lebensgefahr bringen wollen. Die Verwendung des Messers und die Messerstiche “kann, will und werde” er allerdings nicht bestreiten.
by Von Felix HOFFMANN