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Ampel-Fraktionen: Regeln für neue Heizungen gelten im Bestand erst "ab etwa 2028"

Die Vorgaben für neue Heizungen treten für Gebäude im Bestand voraussichtlich erst Jahre später in Kraft als ursprünglich geplant. Zunächst müssten die Kommunen ihre Wärmeplanungen vorlegen und erst dann griffen die Regeln für den Einbau neuer Heizungen, sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende Christian Dürr am Dienstag in Berlin. Das werde "ab etwa 2028" der Fall sein.

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) solle wie bisher geplant bereits am 1. Januar 2024 in Kraft treten, sagte dazu die Grünen-Ko-Fraktionsvorsitzende Katharina Dröge. Verpflichtend seien die Vorgaben zunächst allerdings nur für Neubauten. Für neue Heizungen im Gebäudebestand sei eine "sogenannte Entscheidungszeit" vorgesehen, bis die kommunale Wärmeplanung vorliegt.

Nach einer ursprünglichen Einigung der Ampel-Regierung sollten die neuen Regeln für alle Gebäude ab 2024 gelten. Der neue Zeitplan ist ein zentraler Punkt der Einigung, welche die Fraktionsspitzen der Ampel-Koalition am Dienstag nach langem Streit erzielten. Wie SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich sagte, soll das Gesetz auf Basis dieser Grundsatzeinigung nun noch in dieser Woche zur Beratung in den Bundestag eingebracht werden.

Mützenich bedankte sich für das Einbringen von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), FDP-Chef Christian Lindner und Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) in die Verhandlungen. Die Regierungsmitglieder hatten sich nach Angaben aus Fraktionskreisen zuletzt in die festgefahrenen Beratungen eingeschaltet, um den ursprünglichen Zeitplan einer Verabschiedung des Gesetzes noch vor der Sommerpause zu ermöglichen.

pe/pw