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Ampel-Fraktionen einigen sich final auf Einführung von neuer Verbandsklage

Die Ampel-Fraktionen im Bundestag haben sich final auf die Einführung der neuen Verbandsklage für Verbraucher geeinigt. "Durch die neue Klageform können Verbraucherinnen und Verbraucher künftig über Sammelklagen direkt Schadensersatz einfordern", erklärten die Berichterstatter von SPD, Grünen und FDP am Donnerstag. Die Verbandsklage ergänzt die bestehende Musterfeststellungsklage, bei der Verbraucher Entschädigungen individuell einklagen müssen.

Die Musterklage gibt es seit November 2018, sie geht auf den VW-Dieselskandal zurück. Verbraucher können damit gemeinsam gegen Unternehmen klagen. Eine EU-Richtlinie für Verbraucherklagen, die ebenfalls auf den Dieselskandal zurückgeht, machte dann weitergehende Vorgaben. Die Bundesregierung musste die Gesetzgebung in Deutschland deshalb anpassen.

Das Bundeskabinett hatte den Gesetzentwurf Ende März im Parlament eingebracht. Bis dahin hatte unter anderem die Frist für Verbraucher, um sich einer Klage anzuschließen, für Diskussionen gesorgt. Verbraucherschutzministerin Steffi Lemke (Grüne) trat dafür ein, dass Verbraucher sich auch nach einem Urteil noch anschließen können. Justizminister Marco Buschmann (FDP) forderte unter Verweis auf die nötige Planbarkeit für Unternehmen, dass dies bis spätestens zum Prozessbeginn der Klage geschehen sein muss.

Im Vergleich zum Kabinettsentwurf, der als Kompromiss vorsah, dass sich Verbraucher bis zwei Monate nach Prozessbeginn noch anschließen können, verlängerte die Fraktionseinigung diese Frist ein weiteres Mal: Nun haben Verbraucher bis drei Wochen nach Ende der mündlichen Verhandlung im Verfahren Zeit. "Dieses späte Opt-in nimmt mehr Menschen mit und verhilft ihnen einfach und mit wenig Aufwand zu ihrem Recht", erklärte die SPD-Berichterstatterin Luiza Licina-Bode.

Im Gegenzug seien die Möglichkeiten für Drittanbieter, an Verbandsklagen mitzuverdienen, eingeschränkt worden, sagte die FDP-Berichterstatterin Judith Skudelny. "Damit dämmen wir nachhaltig einen missbräuchlichen Markt für Prozessfinanzierer in der deutschen Justizlandschaft ein und bewahren die Chancengleichheit im Verfahren."

Der fertige Gesetzentwurf soll nun in der kommenden Woche vom Bundestag verabschiedet werden. "Dieses Instrument wird ein Game-Changer für Verbraucherinnen und Verbraucher, Unternehmen und die Justiz", erklärte der Grünen-Berichterstatter Till Steffen.

Der Justizexperte der Deutschen Industrie- und Handelskammer, Stephan Wernicke, bezeichnete die Frist von drei Wochen nach Schluss der mündlichen Verhandlung als "extrem spät". Insgesamt sei angesichts der "schwierigen" EU-Vorgaben aber ein "akzeptabler Kompromiss" gelungen. Es bleibe allerdings ein Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen in den EU-Ländern. Davon seien auch deutsche Unternehmen betroffen, "denn die grenzüberschreitende Durchsetzung bleibt möglich".

pe/bk