Rund zehn Monate nach einer tödlichen Amokfahrt auf dem Berliner Kurfürstendamm soll der 30-jährige Fahrer dauerhaft in einer Psychiatrie untergebracht werden. Das Landgericht in der Hauptstadt verurteilte Gor H. am Freitag in einem sogenannten Sicherungsverfahren, in dem es unter anderem um den Vorwurf des Mordes sowie 16 Fälle des versuchten Mordes ging. Der Mann leidet jedoch an einer paranoiden Schizophrenie und ist deshalb schuldunfähig.
Der 30-Jährige kam nach der Tat bereits vorläufig in eine Psychiatrie. Dort soll er nun dem Urteil zufolge dauerhaft untergebracht werden. Das Gericht folgte mit seiner Entscheidung den Forderungen der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage. Der Verteidiger von H. hatte dies nicht ausdrücklich beantragt, allerdings erklärt, den Forderungen nicht entgegentreten zu wollen.
H. war am 8. Juni nahe der Berliner Gedächtniskirche mit einem Kleinwagen in eine Schulklasse aus dem hessischen Bad Arolsen sowie weitere Passanten gerast. Eine 51-jährige Lehrerin starb, 16 Menschen wurden schwer bis lebensgefährlich verletzt. Staatsanwältin Silke van Sweringen sprach in ihrem Plädoyer von einer "albtraumhaften Tat", die großes Leid über viele Menschen gebracht habe.
Gutachten zufolge leidet H. seit über zehn Jahren an paranoider Schizophrenie. Er soll jedoch seine Medikamente vor der Tat nicht in ausreichender Menge eingenommen haben. Der 30-jährige äußerte sich in dem im Februar begonnen Sicherungsverfahren nicht zu den Vorwürfen, die Möglichkeit des sogenannten letzten Wortes nutzte er ebenfalls nicht und schwieg.
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